Suchtbeauftragter: Alkohol ab 14 auch mit Eltern untersagen
Berlin (dpa) - Jugendliche ab 14 Jahren sollten nach Ansicht des Sucht- und Drogenbeauftragten der Bundesregierung, Burkhard Blienert, auch in Begleitung ihrer Eltern kein Alkohol in der Öffentlichkeit trinken dürfen.
«Wenn Kinder und Jugendliche neben ihren Eltern sitzen, ist und bleibt die Wirkung von Alkohol dieselbe und katastrophal in diesem Alter», sagte der SPD-Politiker Ippen Media. «Wir brauchen aber auch den politischen Willen, diese Regelung zu ändern.»
In Deutschland ist der Konsum von Alkohol in der Öffentlichkeit ab 14 Jahren erlaubt, wenn etwa der Vater oder die Mutter dabei ist. «Diese Regelung ist einmalig in Europa», sagte Blienert. «Darin spiegelt sich die anachronistische Wahrnehmung, dass wir in Deutschland kein Alkoholproblem hätten. Wir haben aber ein dickes Problem beim Alkoholkonsum.» Blienert sprach sich für einheitliche Altersgrenze von 18 Jahren für alle Suchtmittel aus. «So lautet auch die Empfehlung, die viele Medizinerinnen und Mediziner unterstützen.»