Terror-Plan und gedruckte Waffen: Finnische Neonazis wegen Verschwörung verurteilt
Ein finnisches Gericht hat drei Neonazis wegen der Begehung von Straftaten mit terroristischem Hintergrund verurteilt, darunter die Planung von Anschlägen gegen Migranten, kritische Infrastruktur und politische Gegner.
Die Staatsanwälte legten vor Gericht dar, dass die Männer für ihre Anschläge unter anderem halbautomatische Waffen aus dem 3D-Drucker nutzen wollten.
Ein Gericht in der Stadt Lahti, eine Stunde nördlich der Hauptstadt Helsinki, verurteilte den Hauptverdächtigen zu drei Jahren und vier Monaten wegen schwerer Schusswaffenvergehen in terroristischer Absicht sowie wegen Ausbildung zur Begehung einer terroristischen Handlung. Der 29-Jährige wurde auch wegen eines Drogenvergehens verurteilt.
Die beiden Komplizen erhielten eine Haftstrafe von je einem Jahr und neun Monaten bzw. eine Bewährungsstrafe von sieben Monaten. Ihnen wurden terrorismusbezogene Straftaten wie die Herstellung von Schusswaffen und die Ausbildung im Umgang mit diesen Waffen zur Last gelegt.
Rechtsextreme Ideologien
Bei der Verhandlung wurde auch berücksichtigt, inwieweit rechtsextreme Ideologie eine Rolle spielte.
Das Gericht stellte fest, dass der Hauptverdächtige an einen bevorstehenden Rassenkrieg glaubte, der zum Zusammenbruch der Gesellschaft führen würde - und dass er Gewalt gegen die vermeintlichen Feinde der weißen Finnen und Finnlands für gerechtfertigt hielt.
Zu den vermeintlichen Feinden zählten nach Angaben der Staatsanwaltschaft unter anderem Einwanderer, ethnische und religiöse Minderheiten und Antifaschisten.
"Das Bezirksgericht sah es als erwiesen an, dass der Zweck der kriminellen Handlungen darin bestand, die Bevölkerung ernsthaft in Angst und Schrecken zu versetzen, d.h. das Verfahren wurde in terroristischer Absicht durchgeführt", erklärte das Gericht.
Die Männer planten auch Angriffe auf wichtige zivile Infrastrukturen wie Stromnetze und Züge.
Eine polizeiliche Untersuchung ergab, dass die Aktivitäten der Angeklagten nicht so weit gingen, dass sie einen konkreten Terrorakt vorbereitet hätten.
Der vierte Angeklagte in dem Fall, ein 66-jähriger Mann, wurde wegen Schusswaffendelikten, die nicht in terroristischer Absicht begangen wurden, zu einer Haftstrafe von einem Jahr und zwei Monaten verurteilt.