Tod eines jesidischen Mädchens: IS-Rückkehrerin droht härtere Strafe

Der IS-Rückkehrerin Jennifer W. droht eine härtere Strafe, weil sie 2015 im Irak ein jesidisches Mädchen in sengender Hitze angekettet sterben ließ ohne einzuschreiten.

Prozess
Eine Fünfjährige stirbt angekettet in der irakischen Mittagshitze. Eine deutsche IS-Frau tut nichts, um der Tochter der jesidischen Haussklavin zu helfen. (Bild: dpa)

Das Oberlandesgericht (OLG) München hatte die Frau aus Lohne in Niedersachsen zu zehn Jahren Haft verurteilt. Dieses Urteil hob der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe am Donnerstag auf Revision der Bundesanwaltschaft hin teilweise auf. Es begegne durchgreifenden rechtlichen Bedenken, dass das OLG hier einen minderschweren Fall angenommen habe, sagte der Vorsitzende Richter Jürgen Schäfer.

Eine andere Strafkammer des Münchner Gerichts muss nun noch einmal über die Höhe der Strafe verhandeln. In den übrigen Punkten ist das Urteil gegen die 31-Jährige rechtskräftig. Deren Revision wurde von den obersten Strafrichterinnen und -richtern des BGH verworfen.

Mehr als 50 Grad im Schatten

W.'s irakischer Ex-Mann, der die Fünfjährige damals an ein Gitter im Hof gekettet hatte, ist bereits rechtskräftig zu lebenslanger Haft verurteilt, auch wegen Völkermordes. Er hatte das Mädchen und dessen Mutter als Sklavinnen gekauft, nachdem diese von der Terrormiliz Islamischer Staat (IS) verschleppt worden waren.

Das Mädchen starb an einem Tag im August oder September 2015, als Höchsttemperaturen von mehr als 50 Grad im Schatten erreicht wurden. Der Mann wollte das kranke Kind dafür bestrafen, dass es sich auf einer Matratze eingenässt hatte. Dafür fesselte er es in der prallen Sonne mit den Händen in Kopfhöhe an ein Fenstergitter. Bis er das Mädchen wieder losband, hatte es einen tödlichen Hitzschlag erlitten.

Bei der Urteilsverkündung am OLG hatte der Vorsitzende Richter Joachim Baier gesagt, die Angeklagte habe "von Anfang an damit rechnen müssen, dass das in der Sonnenhitze gefesselte Kind sich in Lebensgefahr befand". Trotzdem habe sie nichts unternommen, um dem Mädchen zu helfen. Zugunsten von Jennifer W. wertete das Gericht, dass sie nur eingeschränkte Möglichkeiten gehabt habe, die Versklavung von Mutter und Tochter zu beenden.

Verbrechen gegen Jesiden als Völkermord anerkannt

Jesiden sind Kurden aus dem Irak, Syrien, der Türkei und dem Iran. Sie bilden eine religiöse Minderheit. Der IS hatte 2014 mehr als 5000 Angehörige dieser Religionsgemeinschaft ermordet. Frauen und Mädchen wurden verschleppt, versklavt und vergewaltigt. Der Bundestag hatte die Verbrechen im Januar als Völkermord anerkannt.