Ugandas Verfassungsgericht weist Klage gegen Anti-LGBTQ-Gesetz ab

Das Verfassungsgericht im ostafrikanischen Uganda hat eine Klage gegen das international scharf kritisierte Anti-LGBTQ-Gesetz abgewiesen. (Badru KATUMBA)
Das Verfassungsgericht im ostafrikanischen Uganda hat eine Klage gegen das international scharf kritisierte Anti-LGBTQ-Gesetz abgewiesen. (Badru KATUMBA)

Das Verfassungsgericht im ostafrikanischen Uganda hat eine Klage gegen das international scharf kritisierte Anti-LGBTQ-Gesetz abgewiesen. Das im vergangenen Mai verabschiedete "Anti-Homosexualitäts-Gesetz" werde weder aufgehoben noch ausgesetzt, erklärte das Gericht in Kampala am Mittwoch. Laut dem Gesetz droht für die "Beteiligung an homosexuellen Handlungen" lebenslange Haft, auf "schwere Homosexualität" steht sogar die Todesstrafe. Die UNO und die Bundesregierung äußerten scharfe Kritik an dem Gesetz.

Trotz der Abweisung der Klage kamen die fünf Richter zu der Einschätzung, dass einige Artikel des Gesetzes gegen das in der UN-Menschenrechtscharta verankerte Recht auf Gesundheit und das Recht auf einen angemessenen Lebensstandard verstoßen. Entsprechende Passagen wurden demnach gestrichen. Das Ergebnis sei dennoch, "dass diese Petition im Wesentlichen scheitert", erklärten die Richter.

Geklagt hatten Menschenrechtsaktivisten, Rechtswissenschaftler der Makerere-Universität in Kampala sowie Parlamentsabgeordnete der Regierungspartei MNR. Sie sehen in dem Gesetz einen Verstoß gegen die Menschenrechte sowie gegen das von Ugandas Verfassung garantierte Recht auf Schutz vor Diskriminierung und das Recht auf Privatsphäre. Die Anhörungen in dem Fall hatten im Dezember begonnen.

Der Anwalt der Kläger, Nicholas Opiyo, nannte die Gerichtsentscheidung im Onlinedienst X eine "Enttäuschung". Für den MNR-Abgeordneten Fox Odoi-Oywelowo war die Entscheidung "erwartet worden". Dennoch sei das Gesetz "schlecht für das Land und hätte schon längst abgeschafft werden müssen", sagte er der Nachrichtenagentur AFP.

UN-Menschenrechtskommissar Volker Türk forderte das afrikanische Land erneut auf, das Gesetz "zusammen mit anderen diskriminierenden Gesetzen" in seiner Gesamtheit aufzuheben. Die Kriminalisierung und Anwendung der Todesstrafe auf einvernehmliche gleichgeschlechtliche Beziehungen verstoße gegen Ugandas Verpflichtungen aus internationalen Menschenrechtsverträgen, erklärte Türk in Genf.

Das Auswärtige Amt nannte es "sehr besorgniserregend", dass das Gesetz in Kraft bleibt. Uganda sei mit der Unterzeichnung internationaler Menschenrechtsabkommen verbindliche menschenrechtliche Verpflichtungen eingegangen, erklärte ein Ministeriumssprecher in Berlin. "Das Gesetz stellt eine Verletzung dieser grundlegenden und allgemeinen Menschenrechte von queeren Personen dar."

Oryem Nyeko von der Menschenrechtsorganisation Human Rights Watch nannte die Entscheidung "enttäuschend und eine verpasste Chance im Hinblick auf den Schutz grundlegender Menschenrechte".

Ugandas Parlamentspräsidentin Anita Among sprach dagegen von einem "großen Erfolg" für das Land. "Diese Entscheidung beweist, dass alle Teile der Regierung, das Parlament, die Exekutive und die Justiz, ein gemeinsames Ziel haben: Uganda vor negativen ausländischen Einflüssen zu schützen", sagte sie.

Das überwiegend christlich geprägte und konservative Uganda ist bekannt für seine Intoleranz gegenüber Homosexualität. Trotz heftiger internationaler Kritik wird das jüngste Gesetz von großen Teilen der Bevölkerung getragen. Viele sehen darin ein Bollwerk gegen den vermeintlichen Sittenverfall des Westens. Ugandas Präsident Yoweri Museveni versicherte, internationalem Druck bezüglich des Gesetzes standhalten zu wollen.

Die USA hatten Anfang Dezember erklärt, Vertretern der ugandischen Regierung aufgrund der Verletzung von Menschenrechten kein Visum mehr zu erteilen. Zudem wurde Uganda aus dem wichtigen Handelsabkommen African Growth and Opportunity Act (Agoa) gestrichen. Die Weltbank setzte alle weiteren Kredite für das Land wegen Gesetzes-Verstößen gegen "grundlegende Werte" aus.

Im vergangenen August war ein 20-Jähriger erstmals auf der Grundlage des umstrittenen Anti-LGBTQ-Gesetzes wegen "schwerer Homosexualität" angeklagt worden. Ihm wurde vorgeworfen, "ungesetzlichen Geschlechtsverkehr" mit einem 41-jährigen Mann gehabt zu haben. Darauf steht die Todesstrafe. Die englische Abkürzung LGBTQ steht für lesbisch, schwul, bisexuell, transgender und queer.

Homosexualität ist in vielen afrikanischen Ländern illegal. In Kenia und Tansania drohen darauf Haftstrafen von bis zu 14 Jahren. Im westafrikanischen Ghana stimmte das Parlament Ende Februar für ein Gesetz, das homosexuelle Praktiken unter Strafe stellt.

lt/bfi