Urteil: Darf ein Bußgeld bei großen Autos höher ausfallen?

Frankfurt/Main (dpa/tmn) - Wer mit einem größeren Auto wie einem SUV über eine rote Ampel fährt, darf nicht automatisch ein höheres Bußgeld bekommen. So ein Verstoß sollte immer am individuellen Vorfall gemessen werden und nicht pauschal an einem Fahrzeugtyp.

Das zeigt eine Entscheidung des Oberlandesgerichts (OLG) Frankfurt am Main vom (Az.: 3 Ss-OWi 1048/22), über welche die Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV) informiert.

Erhöhtes Bußgeld wegen des Fahrzeugtyps

In dem Fall ging es um einen Fahrer, der mit seinem SUV über eine Ampel fuhr, die schon länger als eine Sekunde rot gewesen war. Der Verstoß zog ein vom Amtsgericht von 200 auf 350 Euro erhöhtes Bußgeld nach sich.

Begründung unter anderem: Der Fahrer sei mit einem SUV gefahren. Von dessen kastenförmiger Bauweise und der erhöhten Front ging zumindest nach Ansicht des Amtsgerichts ein höheres Verletzungsrisiko für andere Verkehrsteilnehmer aus.

OLG hebt Urteil auf

Das OLG hob dieses Urteil allerdings auf: Nur ein deutliches Abweichen vom Normalfall könne eine Abweichung vom Bußgeldkatalog rechtfertigen, so die Begründung Dies war allein durch das Fahren eines SUV nicht der Fall.

Zudem stellte das OLG heraus, dass der Fahrzeugtyp SUV sehr unterschiedlich ausgeprägt sei und nicht pauschal als gefährlich oder weniger gefährlich bewertet werden könne.

Die DAV-Verkehrsrechtsanwälte ergänzen aber, dass die erhöhte Gefährlichkeit eines Fahrzeugtyps als Grundlage für die Strafzumessung nicht grundsätzlich ausgeschlossen sei. Doch die in dem Fall gewählte pauschale Begründung sei unangebracht gewesen. Schließlich habe der Bußgeldkatalog eine gleichmäßige Behandlung und die Gerechtigkeit zum Ziel.