Urteil zu tödlicher Messerattacke am Alexanderplatz erwartet

Blumen liegen im August 2014 am Tatort einer tödlich verlaufenen Messerstecherei am Alexanderplatz in Berlin. Foto: Maurizio Gambarini

Das Opfer hatte nur schlichten wollen: Ein halbes Jahr nach einem tödlichen Messerangriff am Berliner Alexanderplatz wird heute das Urteil gegen einen 19-Jährigen erwartet.

Nach dem Willen der Staatsanwaltschaft soll er des Mordes an einem 30 Jahre alten Mann schuldig gesprochen werden. Neun Jahre Jugendhaft verlangte der Ankläger vor dem Landgericht der Hauptstadt. Die Verteidigerin plädierte auf Totschlag und für maximal sechs Jahre Gefängnis.

Der damals 18-Jährige soll im August 2014 dem Opfer eine lange Klinge in die Herzgegend gerammt haben. Der Bademeister verblutete. Diese sinnlose Gewalt habe sich gegen einen Mann gerichtet, «von dem keine Aggression ausging», sagte der Staatsanwalt. Der damals unter Drogen stehende Tatverdächtige habe zunächst Streit mit einer ihm fremden Frau gesucht. Als deren Begleiter habe der 30-Jährige deeskalierend wirken wollen.

«Als der Täter zustach, schien die Situation bereits bereinigt, für alle kam der Angriff überraschend», sagte der Ankläger weiter. Das sei Heimtücke, der Angeklagte habe als Sieger hervorgehen wollen. Der Verdacht, der 19-Jährige habe auch Frust nach einem Streit mit seiner Freundin abreagieren wollen, habe sich aber nicht bestätigt.

Rund um den Alexanderplatz ist es schon mehrfach zu brutaler Gewalt gekommen. Im Oktober 2012 wurde dort der 20-jährige Jonny K. von mehreren jungen Männern ohne Grund niedergeprügelt. Er starb kurz darauf. Die Polizei hatte ihre Präsenz am Alex daraufhin erhöht.

Der 19-jährige Angeklagte im aktuellen Fall ist ohne Berufsausbildung und vorbestraft. Er wird seit Jahren vom Jugendamt betreut. Eine Gutachterin sagte, er fühle sich «schnell angegriffen und ist dann auch bereit, aggressiv zu reagieren». Da er vor der Tat zwei Nächte lang nicht geschlafen und diverse Drogen konsumiert hatte, sei eine verminderte Schuldfähigkeit nicht auszuschießen.

Der Angeklagte hat den Stich bereits gestanden. Er sei fassungslos, «dass durch meine Schuld ein Mensch gestorben ist», hatte er seine Verteidigerin verlesen lassen. Es sei keine Absicht gewesen. «Ich wollte allenfalls in den Arm stechen», erklärte er demnach.