Verbraucherschützer warnen vor dubiosen Online-Shops

Aktuell häufen sich Beschwerden über Online-Shops, die Verbraucher in die Abo-Falle locken. Foto: Arno Burgi
Aktuell häufen sich Beschwerden über Online-Shops, die Verbraucher in die Abo-Falle locken. Foto: Arno Burgi

Aktuell häufen sich Beschwerden über Online-Händler, die Kunden mit vermeintlichen Wundermitteln in die Abo-Falle locken. Verbraucherschützer warnen davor, Geldforderungen zu begleichen. Wie sich Internetnutzer zur Wehr setzen können:

Kehl (dpa/tmn) - Sie vertreiben Produkte mit Namen wie «HorsePower Plus», «FatKiller» oder «DragonSlim Xtreme». Wer aber in den Online-Shops des Anbieters einkauft oder sich für ein kostenloses Testpaket der Penisverlängerungs- oder Abnehmpillen registriert, tappt in eine teure Abo-Falle.

Die Präparate werden den Angaben zufolge besonders in sozialen Medien beworben, warnt das Europäische Verbraucherzentrum Deutschland (EVZ). Bei den Verbraucherschützern häufen sich aktuell Beschwerden über ein Unternehmen, das mehrere Online-Shops betreibt.

Kunden klagen den Angaben nach darüber, dass selbst einmalige Verkaufsabschlüsse oder Preisanfragen in einem teuren Abonnement enden. Hinweise darauf würden erst nach Abschluss des Kaufvorgangs angezeigt, so das EVZ. Der Rat: Rechnungen für ungewollte Lieferungen auf keinen Fall begleichen und in jedem Fall schriftlich Einspruch erheben - zum Beispiel per E-Mail mit Lesebestätigung.

Das EVZ bietet auf seiner Website Musterschreiben zum Widerspruch an, die für diesen und andere Fälle angepasst werden können. Das Schreiben stellt klar, dass Kunden keine weiteren Lieferungen wünschen und von jeglichen möglichen Verträgen zurücktreten. Sollten sie bereits ein Schreiben eines Inkassobüros erhalten haben, raten die Verbraucherschützer zum Widerspruch an Händler und Inkassodienstleister.