Verfassungsgemäßes Recht auf Abtreibung nimmt 1. Hürde in Frankreich

Die französische Nationalversammlung hat die Aufnahme des Rechts auf Schwangerschaftsabbruch in die französische Verfassung mit 493 Stimmen zu 30 Gegenstimmen gebilligt.

Der Gesetzentwurf muss nun noch durch den Senat, wo der Text am 28. Februar geprüft werden soll. Laut Medienberichten gibt es Vorbehalte im rechten Lager, obwohl die die Aufnahme in die Verfassung überwiegend symbolischen Charakter hat.

In Frankreich ist der Schwangerschaftsabbruch auf Krankenschein bis zur 14. Schwangerschaftswoche gesetzlich gewährleistet. Präsident Emmanuel Macron hatte mit der Gesetzesinitiative 2022 auf Einschnitte im Abtreibungsrecht in den USA reagiert.

Finale Abstimmung im Kongress

Wenn der Entwurf den Senat passiert, folgt Anfang März dier Abstimmung im Kongress in Versailles. Dort bedraf es einer Drei-Fünftel-Mehrheit für die Aufnahme in die Verfassung.

Bislang gibt es in der Europäischen Union kein Land, dass das Recht auf Abtreibung in der Verfassung verankert hat. Gesetzlich erlaubt sind Schwangerschaftsabbrüche in Frankreich seit 1975. Im Jahr 2022 gab es in Frankreich laut Medienberichten 234.300 Abtreibungen und damit so viele wie seit 30 Jahren nicht mehr.