Verfolgungsjagd durch Köln: Verhinderter Schmuckräuber zu Bewährungsstrafe verurteilt

Der Mittäter ist noch immer nicht gefasst.

Eine Verfolgungsjagd quer durch die Kölner Innenstadt, ein geplanter Raubüberfall auf einen Schmucktransport und eine Massenschlägerei – der Fall hatte im April dieses Jahres für Aufsehen gesorgt. Einer der beiden Täter – der andere konnte unerkannt fliehen – saß am Donnerstag wegen versuchter räuberischer Erpressung, gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr und Sachbeschädigung auf der Anklagebank. Auf „günstige Gelegenheit“ gehofft Der 38-jährige Kolumbianer, Vater zweier Töchter, war erst einen Monat vor der Tat aus der Heimat nach Köln eingereist, angeblich um seine Ex-Verlobte zu besuchen. Er traf auf einen Landsmann, der ihn zu dem Coup auf einen Juwelier in der Weidengasse überredete. Als der Kurierfahrer mit Schmuck im Wert von 200.000 Euro im Koffer in der Keupstraße in Mülheim losfuhr, nahm das Duo die Verfolgung auf und blieb dran. Obwohl der Kurierfahrer angesichts des auffälligen Verfolgerautos – ein ehemaliges Taxi mit Berliner Kennzeichen – ziemlich schnell an einen möglichen Überfall dachte, da er trotz mehrfacher Umwege die Verfolger nicht abschütteln konnte und deshalb zur Sicherheit seine Kollegen am Handy alarmierte, ließ er sich nichts anmerken. Die Kollegen nahmen das Duo im Dutzend in der Weidengasse in Empfang, mit Stöcken und Steinen bewaffnet. In Panik gab das Duo Gas, schob das auf der Straße parkende Kurierauto noch rund 40 Meter weiter und sprang dann aus dem Wagen, um das Weite zu suchen. Der schmächtige Angeklagte wurde dabei ziemlich krankenhausreif geschlagen und erklärte vor Gericht jetzt treuherzig, niemals habe man an einen gewaltsamen Überfall gedacht. Vielmehr habe man sich eine „günstige Gelegenheit“ erhofft, beispielsweise eine Kaffeepause des Kurierfahrers, um so an das unbeaufsichtigte Auto zu gelangen. Mit einem eigens aus dem Baumarkt besorgten Glasschneider habe man die Scheibe einschlagen wollen, um so an die Beute zu gelangen. Ein Raub war nicht geplant Mit anderen Worten: Man habe einen Diebstahl geplant, keineswegs einen Raub, der vom Strafmaß her deutlich höher sanktioniert worden wäre. Der Verteidiger erklärte die Vorgehensweise mit dem südamerikanischen Naturell: „Das sind keine Preußen. Die improvisieren und handeln aus dem Bauch heraus.“ Doch auch beim Diebstahl hatten sowohl die Anklägerin wie das Gericht ein Problem mit dem Tatnachweis. „Es reicht nicht, Ihnen einen konkreten Tatplan nachzuweisen, denn Sie sind über das Vorbereitungsstadium nicht hinausgekommen“, hieß es als Begründung für den Freispruch. Lediglich den gefährlichen Eingriff in den Straßenverkehr sah das Gericht als erwiesen an und die Sachbeschädigung an beiden Fahrzeugen, insgesamt mehr als 8.000 Euro Schaden hatten die Versicherungen notiert. Letztlich konnte der Kolumbianer, der so schnell wie möglich in seine Heimat zurück will, nach knapp sechs Monaten Untersuchungshaft das Gericht als freier Mann verlassen. Das Gericht verhängte – wie von der Anklägerin beantragt – eine einjährige Bewährungsstrafe....Lesen Sie den ganzen Artikel bei ksta