Verpflichtung Klimaschutz? Seegerichtshof hört kleine Inselstaaten an

In Hamburg hat die Anhörung von Vertretern von neun Inselstaaten vor dem Internationalen Seegerichtshof begonnen.

Die kleinen Länder, deren Existenz vom steigenden Meeresspiegel bedroht ist, haben ein Gutachten über die Verpflichtungen zum Klimaschutz der Vertragsstaaten angefordert, die sich aus dem UN-Seerechtsübereinkommen ergeben. So geht es beispielsweise um die Frage, ob Kohlenstoffdioxidemissionen, die von den Ozeanen aufgenommen werden, als Verschmutzung angesehen werden können, und wenn ja, welche Verpflichtungen die Länder haben, dies zu verhindern.

Zu der Gruppe der Inselstaaten gehören Tuvalu, Antigua und Barbuda, die Bahamas, St. Kitts und Nevis, Niue, Palau, St. Lucia, St. Vincent und die Grenadinen sowie Vanuatu. Die Anhörungen sollen bis zum 25. September andauern, das Gutachten dürfte einige Monate später vorliegen.

Der 1982 gegründete Gerichtshof ist für Streitigkeiten des Übereinkommens zum Seerecht zuständig. Von einem entsprechenden Gutachten könnte eine Signalwirkung ausgehen, auch wenn sein Inhalt nicht bindend ist.