Versuchter Mord: Hamburger Urteil nach Schuss durch Tür von Nachbarn rechtskräftig

Nach einem Schuss durch die geschlossene Tür seiner pakistanischen Nachbarn muss ein Rechtsextremist aus Hamburg ins Gefängnis. Der Bundesgerichtshof bestätigte das Urteil des Hamburger Landgerichts. (Odd ANDERSEN)
Nach einem Schuss durch die geschlossene Tür seiner pakistanischen Nachbarn muss ein Rechtsextremist aus Hamburg ins Gefängnis. Der Bundesgerichtshof bestätigte das Urteil des Hamburger Landgerichts. (Odd ANDERSEN)

Nach einem Schuss durch die geschlossene Tür seiner pakistanischen Nachbarn muss ein Rechtsextremist aus Hamburg ins Gefängnis. Der Bundesgerichtshof (BGH) bestätigte das Urteil des Hamburger Landgerichts, wie er am Mittwoch in Karlsruhe mitteilte. Das Landgericht hatte den damals 49-Jährigen im Dezember wegen versuchten Mordes, Waffendelikten und Sachbeschädigung verurteilt. (Az. 5 StR 128/24)

Es verhängte eine Freiheitsstrafe von sieben Jahren gegen den Mann. Das Gericht war nach der Beweisaufnahme überzeugt, dass der Angeklagte im Mai aus fremdenfeindlichen Gründen und mit bedingtem Tötungsvorsatz mit einem Gewehr durch die Wohnungstür der Nachbarn geschossen hatte.

Der Schuss durchschlug die Tür und eine Kommode, bevor das Projektil in einer Wand stecken blieb. Die Nachbarn befanden sich zu dem Zeitpunkt in der Wohnung, waren aber in einem anderen Zimmer und blieben unverletzt.

Vor der Tat hatte sich der Mann laut Feststellungen des Gerichts wegen angeblicher Lärmbelästigung durch die Nachbarn beschwert, die aber von anderen als freundlich und ruhig beschrieben wurden. Nach der Tat habe er zu einer Polizistin gesagt, dass er es bereue, niemanden getroffen zu haben.

Bereits seit seiner Jugend habe sich in dem Angeklagten eine tiefsitzende rechtsradikale Grundeinstellung mit fremdenfeindlichen, rassistischen und den Nationalsozialismus verherrlichenden Ideologieelementen verankert, stellte das Gericht fest.

Der Angeklagte selbst hatte den Schuss im Prozess eingeräumt, aber eine Tötungsabsicht bestritten. Er stufte sich als "ehemaligen Neonazi" ein, der diese Einstellung aber hinter sich gelassen habe.

Das Landgericht nahm die Mordmerkmale der Heimtücke und eines Handelns aus niedrigen Beweggründen an. Der Angeklagte wandte sich an den BGH, um das Urteil überprüfen zu lassen. Dieser fand aber nun keine Rechtsfehler zu seinem Nachteil. Das Hamburger Urteil ist damit rechtskräftig.

smb/cfm