Verweigerte Amnestie durch spanische Justiz: Puigdemont legt Berufung ein

Der frühere katalanische Regionalpräsident Carles Puigdemont hat Berufung gegen die Entscheidung des obersten Gerichts in Spanien eingelegt, ihm keine Amnestie zu gewähren. (Matthieu RONDEL)
Der frühere katalanische Regionalpräsident Carles Puigdemont hat Berufung gegen die Entscheidung des obersten Gerichts in Spanien eingelegt, ihm keine Amnestie zu gewähren. (Matthieu RONDEL)

Der frühere katalanische Regionalpräsident Carles Puigdemont hat Berufung gegen die Entscheidung des obersten Gerichts in Spanien eingelegt, ihm keine Amnestie zu gewähren. Sein Anwalt, Gonzalo Boye, bezeichnete die Entscheidung des Gerichts als "willkürlich und grotesk", wie die Nachrichtenagentur AFP erfuhr. Das oberste Gericht in Spanien muss die Berufung nun prüfen. Auch die Staatsanwaltschaft hatte Berufung gegen die Entscheidung eingelegt.

Das oberste Gericht in Spanien hatte Puigdemont vergangene Woche Montag trotz eines neuen Gesetzes eine Amnestie verweigert. Der Richter erklärte die Amnestie für nicht anwendbar auf den Straftatbestand der Unterschlagung von Geldern in dem Fall gegen Puigdemont.

Die Amnestie sollte katalanischen Aktivisten zugute kommen, die nach dem gescheiterten Abspaltungsversuch der reichen Region im Nordosten Spaniens im Jahr 2017 von der spanischen Justiz verfolgt wurden.

Puigdemont wurde wegen Unterschlagung, Auflehnung gegen die Staatsgewalt und Terrorismus angeklagt. Gegen ihn besteht seit 2017 ein Haftbefehl.

Das Amnestiegesetz war ein Zugeständnis des sozialistischen Ministerpräsidenten Pedro Sánchez an die Unabhängigkeitsbefürworter, die mit zwei Parteien im Parlament in Madrid vertreten sind. Sánchez war nach der Wahl im vergangenen Jahr auf ihre Unterstützung angewiesen, um eine Regierungsmehrheit zustande zu bringen. Die Amnestiepläne lösten monatelange Proteste der konservativen Opposition aus.

Über die Anwendung der Amnestie müssen nun jedoch in jedem Einzelfall die zuständigen Richter entscheiden. Die Richter haben hierfür zwei Monate Zeit, während derer sie sich zudem an das spanische Verfassungsgericht oder den Europäischen Gerichtshof wenden können. Zahlreiche Richter lehnen die Amnestieregelung ab.

mhe