Wenn der Urlaubstraum platzt: So schützt man sich vor Fake-Angeboten

Falsche Tickets, gefakte Anbieter – da freut man sich das ganze Jahr auf seinen Urlaub, und am Ende kann man seine Reise gar nicht erst antreten, weil die Buchungsseite verschwunden ist. Ein Albtraum für jeden Urlauber. Doch mit ein paar Tipps kann man sich vor solchen Abzocken schützen.

Einen erholsamen Urlaub, das wünschen sich die meisten Menschen. Doch was, wenn weder Unterkunft noch Buchungsseite existieren? (Symbolbild: Getty Images)
Einen erholsamen Urlaub, das wünschen sich die meisten Menschen. Doch was, wenn weder Unterkunft noch Buchungsseite existieren? (Symbolbild: Getty Images)

Der Urlaub sollte die schönste Zeit des Jahres sein. Endlich mal ausspannen, vom Alltagsstress erholen und auf andere Gedanken kommen. Doch was, wenn es das ersehnte Reiseziel gar nicht gibt, und man einer Abzocke zum Opfer fällt? Dann ist nicht nur das Geld futsch, sondern auch der Traum von Palmen und Kokosnüssen geplatzt. Damit so etwas nicht passiert, gibt die Verbraucherzentrale Tipps, worauf man bei der Urlaubsbuchung achten sollte.

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Ein typisches Anzeichen, dass es sich um Fake-Angebote handelt, sei, wenn diese besonders günstig sind. Natürlich ist nicht jedes günstige Angebot gefälscht, aber sollte man auf ein besonders lukratives Reiseziel gestoßen sein, gilt: Hier sollte man achtsam sein und das Angebot wirklich gut checken.

Wachsam sollte man auch sein, wenn die Werbung und Buchung über unbekannte Reiseseiten oder gar soziale Medien erfolgt und nicht persönlich, sondern über Messenger wie WhatsApp oder Facebook. Hier gilt, lieber mal zum Telefonhörer greifen und einfach anrufen!

Äußerste Vorsicht ist bei Buchungen geboten, bei denen nicht nur eine Anzahlung, sondern sofort der gesamte Mietbetrag gefordert wird. Darauf sollte man sich gar nicht erst einlassen, egal wie verlockend das Angebot scheint. Reiseveranstalter dürfen nur dann eine Anzahlung bis 20 Prozent verlangen, wenn sie auch einen Reisesicherungsschein ausstellen. Die Restsumme muss bei seriösen Anbietern frühestens 30 Tage vor Reiseantritt bezahlt werden.

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Gerade bei unbekannten Anbietern sollte man auf der Website unbedingt die Adresse checken. Diese sollte bei seriösen Firmen im Impressum zu finden sein. Googelt man die Adresse, sollte sie über den Satelliten-Check mit dem tatsächlichen Anbieter übereinstimmen. Wenn nicht, dann gilt: Finger weg!

Auch könne man gezielt nach negativen Bewertungen im Internet suchen. Häufig geben Betroffene Warnhinweise heraus, die man unbedingt ernst nehmen sollte.

Was tun, wenn man einem Betrüger aufgesessen ist?

Wenn dann doch alles schief gegangen ist und man auch nach Bezahlung weder ein Flugticket noch Reisesicherungsschein erhalten hat, sollten man sich an die Polizei wenden.

Zudem sollte man umgehend seine Bank oder die Kreditkartenfirma informieren. Teilweise kann bereits gezahltes Geld dann zurückgeholt oder die Zahlung gestoppt werden. Dabei ist die Chance bei Kreditkartenzahlungen oder Onlinebezahlmethoden wie PayPal aufgrund des Käuferschutzes höher. Auch bieten seriöse Buchungsplattformen manchmal einen Käuferschutz an, den man in so einem Fall einschalten kann.

Wichtig ist außerdem, alle Belege und Nachrichten rund um die Buchung und die Bezahlung der Tickets gut zu dokumentieren. Das erhöht die Chance, dass man sein Geld vielleicht doch noch zurückbekommt.

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