Bid-Shielding: So funktioniert der neue Ebay-Betrug

Ebay ist ein Tummelplatz für Betrüger und Abzocker. (Bild: ddp images)
Ebay ist ein Tummelplatz für Betrüger und Abzocker. (Bild: ddp images)

Seit es Ebay gibt, versuchen Abzocker, nichtsahnende Nutzer des Online-Auktionshauses um ihr Geld zu bringen. Sie verkaufen gefälschte oder defekte Ware, zocken mit geklauten Identitäten ab oder versenden leere Pakete. Die neueste Masche der Betrüger heißt „Bid-Shielding“ – schützen kann man sich davor kaum.

„Bid-Shielding“ (Gebotsabschirmung) ist der neueste Trend der Ebay-Betrüger. Dabei legen sich Käufer zwei oder mehrere Accounts an und treiben mit denen den Preis für einen Artikel künstlich in die Höhe und bieten eine Summe, bei der der Artikel für alle anderen Käufer uninteressant ist. Nur Sekunden vor Auktionsende aber ziehen sie das Höchstgebot zurück, was unter bestimmten Bedingungen erlaubt ist. Dann fällt das Gebot automatisch auf das vorige Höchstgebot zurück, welches derselbe Käufer unter anderem Namen abgegeben hat. So versuchen Betrüger, attraktive Schnäppchen zu machen. In Deutschland dürfte „Bid-Shielding“ strafrechtlich als Betrug gelten. Die Gefahr, entdeckt zu werden, ist allerdings gering.

Nach Gebots-Rücknahme: Anbieter muss nicht an Höchstbietenden verkaufen

Viele Anbieter verkaufen den Artikel nach einer Gebotsrücknahme an den Meistbietenden, obwohl sie das gar nicht müssen. In den Allgemeinen Geschäftsbedingungen von Ebay steht ausdrücklich: „Nach einer berechtigten Gebotsrücknahme kommt zwischen dem Mitglied, das nach Ablauf der Auktion aufgrund der Gebotsrücknahme wieder Höchstbietender ist und dem Anbieter kein Vertrag zustande. Anbieter und Höchstbietender können sich einigen, dass ein Vertrag zustande kommt.“ Viele Käufer kennen diesen Passus allerdings nicht. Das ist nicht verwunderlich, schließlich ist er gut versteckt im Paragrafen-Wirrwarr und Ebay weist die Kunden nicht darauf hin.

Mangelnder Schutz vor Bid-Shielding

Die Möglichkeiten, betrügerischen Käufern vor Ende der Auktion auf die Schliche zu kommen, sind mangelhaft. Zwar kann man beim Anklicken des Bieternamens erkennen, wie oft das Mitglied bereits Gebote zurück genommen hat, was ein Indiz für einen Betrüger sein kann. Jedoch erlaubt Ebay dies nur Usern, die nicht angemeldet sind. Solange Nutzer angemeldet sind, kommen sie nach einem Klick auf den Usernamen lediglich auf dessen Übersichtsseite, auf der Gebotsrücknahmen nicht aufgelistet sind. Ebay selbst gab bekannt, Filtermechanismen eingerichtet zu haben, um solche Mitglieder aufzuspüren, die Gebote häufig zurück ziehen. Zahlen lieferte das Auktionshaus allerdings nicht. So bleibt die Frage, wie effektiv der Betrug mittels Bid-Shielding überhaupt eindämmt und verfolgt werden kann.