Kirchen-Konflikt: Kommunionsstreit um Jungen mit Down-Syndrom

Gemeinsam mit seinen Klassenkameraden sollte ein siebenjähriger Junge aus der englischen Grafschaft West Yorkshire an der Erstkommunion teilnehmen. Doch der zuständige Pfarrer weigerte sich. Seine Begründung: Weil der Junge am Down-Syndrom leidet, könne er dem Kommunionsunterricht nicht ausreichend folgen. Die Eltern des Kindes wehrten sich gegen die Reaktion der katholischen Kirche und starteten eine Petition.

Der siebenjährige Denum Ellarby aus Dewsbury in West Yorkshire besucht eine römisch-katholische Grundschule und wurde in der St. Mary of the Angels Church in Batley getauft. Seine Eltern wollten, dass er gemeinsam mit seinen Mitschülern die Erstkommunion feiert – doch der zuständige Gemeindepfarrer ist der Ansicht, dass der Junge noch nicht reif für das Sakrament ist. Weil er unter dem Down-Syndrom leidet, kann Denum nicht wie gefordert jeden Sonntag an der einstündigen Heiligen Messe teilnehmen. Zudem befürchtet Pfarrer Patrick Mungovin, der Siebenjährige würde den Inhalt der Vorbereitungsstunden nicht ausreichend verstehen und somit schlecht auf den erstmaligen symbolischen Empfang von Leib und Blut Christi vorbereitet sein.

Die Eltern des Jungen, Clare und Darren Ellarby, beschwerten sich daraufhin bei den Vorsitzenden der Diözese Leeds, zu der Dewsbury gehört. Doch diese sollen ebenfalls den Standpunkt von Pfarrer Mungovin vertreten haben, dass Denum für die Erstkommunion nicht bereit sei. Den Vorwurf, dass der Junge nicht zum Kommunionsunterricht zugelassen worden sei, wies die Kirche jedoch zurück und ließ stattdessen vermelden, man hoffe, dass er in der Zukunft fähig sei, an der wichtigen religiösen Zeremonie teilzunehmen.

Doch das britische Ehepaar gibt sich mit dieser Reaktion nicht zufrieden. „Ich glaube, dass sie ihn wegen seiner Behinderung nicht annehmen“, sagte die 30-Jährige Mutter der „Daily Mail“. „Ich bin sehr bestürzt darüber, dass mein Sohn diskriminiert wird, und ich fühle mich von der katholischen Kirche im Stich gelassen.“ Zwar könne Denum weder lesen noch schreiben, dennoch sei er sehr intelligent. „Sie müssen mehr Mitgefühl haben. Was sie tun, ist sehr grausam.“

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Ihr 36-jähriger Ehemann sagte der Zeitung, er habe erwartet, dass die Kirche Denum zugesteht, sich zuhause auf die Erstkommunion vorzubereiten und dass die Vorbereitungsmaßnahmen etwas flexibler seien, wie dies auch bei Kindern mit Lernschwierigkeiten der Fall ist. Um zu erreichen, dass ihr Sohn doch noch gemeinsam mit seinen Mitschülern an der feierlichen Zeremonie teilnehmen darf, haben seine Eltern innerhalb von zwei Wochen 400 Unterschriften für eine Petition gesammelt. Michael McQuinn, Generalvikar der Diözese Leeds, erklärte jedoch in einem Brief, Pfarrer Mungovin sei nicht ohne Grund der Ansicht gewesen, dass Denum erst dann an der Erstkommunion und der Heiligen Messe teilnehmen solle, wenn er beides besser verstehen könne.

Stefan Förner, Pressesprecher des Erzbistums der katholischen Kirche in Berlin, teilt diese Ansicht nicht. „Das ist nicht die Praxis, wie ich sie hier kenne. Mein Sohn war auch bei der Erstkommunion. Da war auch ein schwerbehinderter Junge dabei, der an allem beteiligt wurde. Dem wurde sogar die erste Beichte abgenommen“, sagte er gegenüber Yahoo! Nachrichten. „Ein Behinderter ist genauso ein Kind Gottes. „Wenn glaubhaft ist, dass die Eltern bzw. das Kind selbst um das Sakrament bitten, muss die Kirche einen sehr triftigen Grund haben, um das zu verweigern. Die Behinderung darf auf keinen Fall das einzige Argument sein.“