Prozess nach frei erfundener Vergewaltigung - Lehrer war unschuldig

Ein Lehrer saß fünf Jahre als verurteilter Vergewaltiger unschuldig im Gefängnis, sein Leben wurde zerstört. Nun muss sich die Frau, die ihn einst beschuldigte, vor Gericht verantworten. 



Fünf Jahre unschuldig hinter Gittern. Haft bis zum letzten Tag, weil der Lehrer die Vergewaltigung nie zugab und deshalb die Chance auf eine Strafverkürzung wegfiel. Ein Jahr nach seinem Freispruch durch ein anderes Gericht starb der Mann im vergangenen Juni im Alter von 53 Jahren an Herzversagen. Nun muss sich die Frau, deren falsche Anschuldigung den Mann ins Gefängnis brachte, vor dem Landgericht Darmstadt verantworten. 

Lesen Sie auch: Die süßeste Kündigung aller Zeiten

Vor dem gleichen Gericht hatte die Lehrerin ihren Kollegen 2002 beschuldigt und am Vorwurf der Vergewaltigung eisern festgehalten. Nachdem der Lehrer die Haft verbüßt hatte, stellte das Landgericht Kassel 2011 in einem spektakulären neuen Prozess fest, dass die Geschichte der Frau frei erfunden war. Bisher vermutetes Motiv: Blindes Karrierestreben an der damaligen Schule in Reichelsheim im Odenwald. Die Frau habe die Position ihres Kollegen haben wollen. 

Das Verfahren gegen die 48-Jährige soll am kommenden Donnerstag (25. April) beginnen. Die Frau - laut Staatsanwaltschaft lebt sie auf freiem Fuß mit Anschrift in Niedersachsen - muss sich vor einer anderen Strafkammer verantworten als damals der Lehrer. Der Vorwurf: Freiheitsberaubung. Es droht eine Freiheitsstrafe zwischen einem Jahr und zehn Jahren. Der Vorwurf der falschen Verdächtigung gilt als verjährt. Geplant sind sieben Verhandlungstage. 

Die Frau zerstörte nach Meinung vieler das Leben des Mannes. Auch nach dem Freispruch in Kassel im Juli 2011 fand der Lehrer nicht mehr in sein altes Leben zurück, fand keinen Job mehr, lebte von Hartz IV. Fast genau ein Jahr nach dem Freispruch starb er Ende Juni 2012. 

Lesen Sie auch: Kulinarisch bedenklich: Schlange in Toast

Die Suche nach der ganzen Wahrheit könnte in Darmstadt schwierig werden. "Der Hauptbelastungszeuge lebt ja nicht mehr", beschreibt der Sprecher der Staatsanwaltschaft Darmstadt, Sebastian Zwiebel, die Lage. Ob die Angeklagte sich im Verfahren äußern will, ist noch unklar. Ihr Verteidiger ist im Urlaub - deshalb musste der ursprünglich für den 10. April vorgesehene Start des Prozesses verschoben werden. Seit dem Freispruch des Lehrers gilt die Glaubwürdigkeit der Frau als stark angekratzt. Das Landgericht Kassel bezeichnete sie in dem Urteil als Erfinderin "der aberwitzigsten Geschichten".        Bei dem jetzigen Verfahren dürfte auch der Prozess der Darmstädter Strafkammer eine Rolle spielen, die beim ersten Urteil gegen den Lehrer in ihrem Urteil so daneben lag. Im zweiten Prozess hatte es deutliche Kritik gegeben. In Darmstadt sei dem vermeintlichen Opfer geglaubt worden, obwohl ein "an sich kaum glaubhaftes Geschehen geschildert" wurde, wie Kassels Vorsitzender Richter Jürgen Dreyer in der Urteilsbegründung am 5. Juli 2011 sagte. "Es ist davon auszugehen, dass die Zeugin gelogen und die Geschichte von vorne bis hinten erfunden hat." 

Der Vorsitzende Richter der Darmstädter Kammer, die 2002 der Frau glaubte, soll nun als Zeuge gehört werden. "Deshalb werde ich zum jetzigen Zeitpunkt nichts sagen", erklärte Christoph Trapp. "Man muss sehen, was in diesem Verfahren herauskommt." 

dpa

Sehen Sie auch: