Tödlicher Mutterinstinkt: 18-jährige Amerikanerin erschießt Einbrecher

Eine 18-jährige Frau aus dem US-Bundesstaat Oklahoma war am Silvesterabend mit ihrem drei Monate alten Baby alleine zu Hause, als zwei Einbrecher gegen ihre Tür hämmerten. Im selben Moment, in dem sie eindrangen, drückte Sarah M. ab und erschoss einen der Männer. Die Amerikanerin muss aller Wahrscheinlichkeit mit keinerlei rechtlichen Konsequenzen rechnen, da sie in Notwehr handelte.

Nachdem ihr Ehemann an Weihnachten an Lungenkrebs gestorben war, befand sich die 18-jährige Sarah M. mit ihrem drei Monate alten Sohn alleine in ihrer Wohnung außerhalb von Oklahoma City. Plötzlich hörte sie Lärm von draußen, als zwei Einbrecher versuchten, sich Zugang zum Haus zu verschaffen. Die junge Mutter ging ins Schlafzimmer und holte ihre Waffen, danach wählte sie den Notruf. Das etwa 30 Minuten dauernde Telefongespräch, das folgte, wurde aufgezeichnet und von dem Nachrichtensender „ABC News“ ausgestrahlt. „Ich halte zwei Waffen in meiner Hand. Ist es okay, auf ihn zu schießen, wenn er durch die Tür kommt?“, fragte Sarah M. die Mitarbeiterin am anderen Ende der Leitung. Die Antwort: „Ich kann Ihnen nicht sagen, dass Sie es tun dürfen. Aber tun Sie, was Sie tun müssen, um Ihr Baby zu schützen.“

Das tat die 18-Jährige dann auch. Als die Männer, einer davon mit einem 30 Zentimeter langen Messer bewaffnet, ins Haus eindrangen, erschoss sie den 24-jährigen Justin M. Sein Komplize konnte fliehen, stellte sich jedoch wenig später der Polizei. „Ich hätte das sonst niemals getan, aber es ging um meinen Sohn. Ich wollte ihn beschützen“, sagte Sarah M. „ABC News“. „Ich habe getan, was ich tun musste. Es gibt nichts Gefährlicheres als eine Mutter mit Kind.“ Doug Friesen, Anwalt aus Oklahoma, ist der Auffassung, dass die Amerikanerin richtig gehandelt hat. „Es ist erlaubt, auf jemanden zu schießen, der sich unerlaubt in Ihrem Haus aufhält“, sagte er dem Nachrichtensender. Der Schuss sei gerechtfertigt gewesen, da die Frau abgewartet hätte bis der Mann in ihr Haus eindrang. Mit rechtlichen Konsequenzen muss sie daher wohl nicht rechnen.

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Auch in Deutschland kann eine solche Tat unter Umständen als gerechtfertigt gelten  – vorausgesetzt, es handelt sich dabei nachgewiesenermaßen um Notwehr. „Wer eine Tat begeht, die durch Notwehr geboten ist, handelt nicht rechtswidrig“, heißt es im Paragraph 32 des Strafgesetzbuches. „Notwehr ist die Verteidigung, die erforderlich ist, um einen gegenwärtigen rechtswidrigen Angriff von sich oder einem anderen abzuwenden.“ 

Doch die Notwehr ist ein kompliziertes rechtliches Konstrukt, wie Rechtsanwalt Marx von der Berliner Anwaltskanzlei Pohl & Marx gegenüber Yahoo! Nachrichten erklärte. Er schätzt jedoch, dass Sarah M.auch hierzulande Recht bekäme. „Von dem doch recht kurz gefassten Sachverhalt ausgehend kann sich die Mutter auf eine Notwehr berufen", so der Jurist. „Damit ist die Tat nicht als rechtswidrig einzustufen, die Mutter des Kindes hätte damit keine strafrechtlichen Konsequenzen zu fürchten."

Erst im Sommer vergangenen Jahres wurde ein Frankfurter Hobbyjäger vor Gericht freigesprochen, nachdem er 2008 einen Einbrecher mit seinem Jagdgewehr erschossen hatte. „Das war eine klassische Notwehrsituation, in der der Angeklagte schießen durfte", zitierte „hr-online.de“ die Vorsitzende Richterin.