Verbraucher trägt Risiko für unlukrative Kapitalanlage

Eine Bank muss nicht für eine unwirtschaftliche Kapitalanlage haften, die einem Kreditnehmer von einer externen Anlageberatungsfirma vermittelt wurde. In einem solchen Fall müsse die Bank als Kreditgeber ihren Kunden nicht über Gefahren und Risiken bei der Verwendung des Darlehens aufklären, entschied das Oberlandesgericht (OLG) Hamm in einem Urteil. Auch habe die Bank keine Aufklärungspflicht über die Rentabilität oder wirtschaftliche Zweckmäßigkeit des Geschäfts.

Im vorliegenden Fall sei der Verbraucher durch den von ihm beauftragten Anlageberater und nicht durch die Bank über das geplante Immobiliengeschäft beraten worden, hob der Zivilsenat in dem nicht rechtskräftigen Urteil hervor. Der Kläger hatte ein Restdarlehen von 115.000 Euro nicht an das Kreditinstitut zurückzahlen wollen. Er begründete dies damit, dass neben dem zwischenzeitlich insolventen Anlageberater auch die Bank für die Kreditaufnahme zur Finanzierung des unrentablen Geschäfts verantwortlich gewesen sei.