Bundestagswahl: 3G an der Wahlurne? Welche Corona-Regeln am 26.9. gelten

Am 26. September wird in ganz Deutschland gewählt. Doch bei vielen Menschen herrscht Unsicherheit, welche Bedingungen für den Gang an die Urnen gelten.

Wahllokal mit Maskenpflicht - die 3G-Regel gilt hier aber nicht
Wahllokal während der Landtagswahl in Rheinland-Pfalz im März 2021 (Bild: Thomas Lohnes/Getty Images)

Wählen gehört zu den demokratischen Grundrechten. Doch in Zeiten der Corona-Pandemie ist vieles anders. So gab es eine hitzige öffentliche Debatte um das ebenso im Grundgesetz verankerte Demonstrations- und Versammlungsrecht, das im Zuge der Pandemie-Verordnung zeitweise zum Teil eingeschränkt wurde. Knapp eine Woche vor der Wahl fragen sich deshalb viele Menschen, welche Corona-Regeln wohl für die Stimmabgabe gelten.

Denn in Kinos, Theatern oder Fußballstadien gelten inzwischen meist die 3G-Regeln - also ein Einlass nur unter Nachweis von Impfung, Genesung und einem aktuellen Test. Manche Bundesländer haben ihren Veranstaltern und Gastwirten sogar freigestellt, auf 2G umzustellen, also nur noch Geimpfte oder Genesene einzulassen. Gelten solche Regeln demnach auch für Wahllokale am 26.9.?

Keine 3G-Regeln für den Gang zur Urne

Derartige Gerüchte verbreiten sich momentan im Netz, sie sind aber nachweislich falsch. Das bekräftigte die Bundesregierung noch einmal mit einem Post auf ihrem offiziellen Facebook-Account. Dort heißt es eindeutig: "Wählen im Wahllokal ist ohne Corona-Impfung oder -Test möglich".

Maskenpflicht gilt auch im Wahllokal

Der Bundeswahlleiter wies laut dem Nachrichtenmagazin Focus lediglich darauf hin, dass es je nach Infektionslage in den einzelnen Bundesländern eine Maskenpflicht in den Wahllokalen geben könne. Dies bestätigten auf Anfrage auch Landeswahlleiter der Bundesländer. In allen 299 Wahlkreisen, in denen in Deutschland über die neue Zusammensetzung des Bundestags und damit auch über den neuen Kanzler oder die neue Kanzlerin entschieden wird, darf also jeder Bürger auch ungetestet und ungeimpft seine Stimme abgeben.

Lediglich eine medizinische oder FFP2-Maske müssen die Wähler dabei haben, um ihren Wahlzettel abzugeben. Dazu gibt es auch nach wie vor die Option, per Briefwahl abzustimmen. Noch bis Freitag, 24. September können die Unterlagen beantragt werden. Dann müssen sie allerdings selbst abgeholt werden. Der Brief muss spätestens am 26.9. um 18:00 beim Empfänger eingegangen sein, das Porto im Inland ist frei. Menschen, die kurzfristig in Quarantäne müssen, können sogar noch am Wahltag bis 15 Uhr beim zuständigen Bürgeramt die Briefwahlunterlagen beantragen und sich zustellen oder abholen lassen - die Einzelheiten können sich hier je nach Bundesland unterscheiden.

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