Anträge: Die fragwürdigen Asyl-Ablehnungen des Bamf

Immer wieder werden Menschen nach Afghanistan zurückgeschickt.

Reinhold Wendl hat sich sein 72. Lebensjahr anders vorgestellt. Der Spezialist für Ausländerrecht hatte zum Ende des vergangenen Jahres seine Beratung bei der UN-Flüchtlingsorganisation UNHCR beendet und war aus dem Vorstand der Rechtsberaterkonferenz ausgeschieden. Die Arbeit in seiner Wiesbadener Kanzlei wollte er reduzieren und sich endlich seiner vernachlässigten Leidenschaft widmen, dem Schiffsmodellbau. Doch daraus wird nichts. Innerhalb weniger Monate hätten ihn mehrere Dutzend Geflüchtete aufgesucht und um Hilfe gebeten, überwiegend Afghanen. Sie wurden als Flüchtlinge nicht anerkannt und wehren sich gegen die Bescheide des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (Bamf). Der Jurist betreut afghanische Flüchtlinge seit den 80er Jahren. Er hatte auch syrisch-orthodoxe Christen unter seinen Mandanten, die ebenfalls in den 80er Jahren zu ihm kamen. Den Nahen und den Mittleren Osten lernte Wendl über Jahrzehnte quasi durch die leidvollen Geschichten der Geflüchteten kennen. Das ist auch heute so. Kaum noch Vorhersage möglich Doch was den Juristen in diesen Tagen besonders empört, das sind die Geschichten, die ihm Geflüchtete über ihren Asylverfahren erzählen, das sind die „haarsträubenden“ Begründungen negativer Asylbescheide von den Entscheidern, wie er sagt. „Das habe ich in mehr als 30 Jahren so nicht erlebt.“ Trotz seiner Erfahrung wage er kaum noch eine Vorhersage. Fünf Sammelabschiebungen aus Deutschland hat es seit Dezember in Richtung Afghanistan gegeben, die sechste soll am Mittwoch erfolgen, die siebte in der ersten Juni-Hälfte. Trotz des Widerstandes von inzwischen fünf Bundesländern gegen die Abschiebungen nach Afghanistan halte das Bundesinnenministerium an der Forderung nach Afghanistan-Abschiebungen fest, teilte ein Innenministeriumssprecher auf Anfrage mit. Bundesinnenminister Thomas de Maizière hatte im Januar schriftlich bei Innenministern und -senatoren dafür geworben, „verantwortungsvoll und behutsam, aber ebenso bestimmt und in Zukunft deutlich konsequenter“ abzuschieben – oder in der vermeintlich neutralen Sprache der Behörden: zurückzuführen. Überraschend untermauerte der Bundesinnenminister seine Argumentation mit Verweis auf den UNHCR. Die Flüchtlingsorganisation der Vereinten Nationen hatte auf Anfrage der Bundesregierung im Dezember 2016 „Anmerkungen zur Situation in Afghanistan“ gemacht. Die Mail des Bundesinnenministers und die UNHCR-Stellungnahme liegen dieser Zeitung vor. Bei der Lektüre zeigt sich: De Maizière nutzt nur die wenigen Stellen der UNHCR-Anmerkungen, die in seine Argumentation passen, und er verkehrt einzelne Aussagen in ihr Gegenteil. Deutliche Widersprüche Während der UNHCR feststellt, dass „ein pauschalierender Ansatz, der bestimmte Regionen (…) als sichere und zumutbare interne Schutzalternative ansieht, nicht möglich“ sei, schreibt der Bundesinnenminister: „Die Sicherheitslage in Afghanistan kann jedenfalls nicht als allgemein unsicher bezeichnet werden. (…) Es gibt verschiedene Gebiete in Afghanistan ..., in denen die Sicherheitslage ausreichend kontrollierbar ist.“ Als Beispiele...Lesen Sie den ganzen Artikel bei berliner-zeitung