Angeklagter gesteht Tötung einer jungen Frau im Jahr 1987

Der Angeklagte (r) sitzt im Karlsruher Landgerichts: Knapp drei Jahrzehnte nach dem gewaltsamen Tod einer jungen Italienerin muss er sich wegen Mordes verantworten. Foto: Uli Deck

Eine vor fast 30 Jahren in Karlsruhe getötete junge Italienerin ist von ihrem Peiniger vor ihrem Tod grausam gequält worden.

«Sie hat mich beschimpft, dann bin ich ausgerastet», sagte der wegen Mordes an der 25-Jährigen angeklagte Mann zu Prozessauftakt vor dem Landgericht Karlsruhe. Dem 48-Jährigen wird vorgeworfen, die junge Frau am 21. Juni 1987 in einem Wald vom Fahrrad gerissen und erdrosselt zu haben. Der Tod der Eisverkäuferin konnte zunächst nicht aufgeklärt werden - bis sich der in der Schweiz lebende Mann im Februar den Behörden in Basel gestellt hatte.

Der Angeklagte schilderte nun vor Gericht seine Erinnerungen an den Tattag. Die 25-Jährige habe ihn angesprochen und nach Pferden gefragt, während er auf einer Bank saß, sagte der 48-Jährige. Dann sei die Italienerin weggefahren. Er habe sie kurz darauf mit seinem Fahrrad verfolgt, eingeholt und von ihrem Rad gerissen, weil er mit ihr schlafen wollte. Als die junge Frau ihn beschimpfte, habe er nicht mehr an sich halten können.

Die Tote war einen Tag später von Spaziergängern gefunden worden: gequält, sexuell missbraucht, gefesselt und stranguliert. Trotz aufwendiger Suche und Hunderten von Hinweisen wurde ihr Peiniger nie gefunden. «Ich habe es nicht mehr ausgehalten», erklärte der Mann. Im Fokus der Ermittler stand er bis dahin nie.

Nach der grausigen Tat war die Polizei davon ausgegangen, den Täter schnell zu finden: Im nahe gelegenen Wildparkstadion hatte zur Tatzeit ein Konzert mit Tina Turner stattgefunden; mehrere Zeugen hatten in der Nähe des Waldstücks einen jungen Mann gesehen. Doch weder ein Phantombild noch die vielen Hinweise oder die hohe Belohnung von damals 15 000 Mark hatten zu dem Täter geführt.

Der Angeklagte war 20 Jahre alt, als er die Frau tötete. Ob für ihn deshalb das Jugendstrafrecht angewandt wird, soll im Rahmen der Urteilsverkündung bestimmt werden.

Pressemitteilung des Landgerichts vom 16. September

Pressemitteilung der Staatsanwaltschaft vom 25. März