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Architekt kippt Maskenpflicht und erhält Morddrohung

Die Stadt Düsseldorf hat nach einem Urteil des Verwaltungsgerichts ihre Maskenpflicht zurückgenommen. Ein Bürger hatte erfolgreich geklagt. Der Architekt berichtete nun von einer Morddrohung.

Das Verwaltungsgericht hat die Maskenpflicht in Düsseldorf gekippt. (Bild: dpa)
Das Verwaltungsgericht hat die Maskenpflicht in Düsseldorf gekippt. (Bild: dpa)

Der 68-jährige Johannes Engelhardt hatte beim Verwaltungsgericht Klage gegen die aus einer Allgemeinverfügung der Stadt Düsseldorf entstehende allgemeine Maskenpflicht eingereicht. Das Gericht gab ihm Recht, weil eklatante Mängel in der Formulierung des Verwaltungsaktes festgestellt wurden.

Die Stadt Düsseldorf reagierte auf das Urteil und hob die Maskenpflicht komplett auf. Eigentlich hatte das Verwaltungsgericht die Verpflichtung nur für den einzelnen Bürger ausgesetzt. Allerdings kündigte Düsseldorf bereits an, für den folgenden Tag, den 10. November, eine überarbeitete Version der Allgemeinverfügung bekannt zu geben.

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Engelhardt hat somit vor Gericht Recht behalten, aber nicht wirklich einen großen Erfolg erzielt. Je nachdem was die Stadt Düsseldorf entscheidet, muss er ab Dienstag vielleicht doch wieder eine Maske in der Öffentlichkeit tragen.

Kläger gegen Maskenpflicht erhält Morddrohung

“Ich bin vor Gericht gegangen wegen der offenkundigen Rechtswidrigkeit dieser Verfügung”, sagte Engelhardt der Bild. Dass der Architekt durch seine Klage in die Öffentlichkeit rückte, hat allerdings trotz Zusprechen des Gerichts für negative Folgen gesorgt.

Engelhardt wird seit dem Urteil angegangen und bedroht. “Was nicht erfreulich ist, ist dass wir uns als Gesellschaft zunehmend gegeneinander bewegen. Nicht erfreulich ist auch, dass ich kurz vor der Sendung einen anonymen Anruf erhalten habe: ‘Wenn ich Sie in dieser Stadt sehe, dann schlage ich Sie tot!’ Das zeigt ein Stück der Wirkung dieser Verfügung und auch wie die Medien mit dieser Krankheit umgehen”, sagte er in der Live-Schalte einer Bild-Sendung.

Menschen würden in eine “Angstneurose” oder “Psychose” getrieben werden und ihre Nachbarn als potenziell gefährliche Menschen ansehen. Engelhardt klagt an, “dass man voreinander Angst hat, dass man sich voreinander versteckt.”

Maskenpflicht hat wissenschaftlichen Hintergrund

Gleichwohl habe Engelhardt auch Zustimmung und Dank für seinen Schritt erhalten. Er selbst wehre sich gegen die Maßnahmen, weil keine wissenschaftliche Fundierung dieser vorliege: “Es ist nicht nachgewiesen, dass eine Maske im Zuge dieser Pandemie irgendeine Auswirkung hat.” Nachgewiesen sei vielmehr, dass das ständige Tragen einer Maske gesundheitsschädlich wäre, erklärte Engelhardt im Gespräch mit der Bild. Ohne Evidenz dürfe es auch keine staatlichen Maßnahmen geben.

Tatsächlich aber kippte das Verwaltungsgericht Düsseldorf die Verordnung nicht, weil sie auf keiner wissenschaftlichen Basis basiere. Vielmehr kritisierte das Gericht die undetaillierte Verfügung, die den Bürger vor einen zu großen Interpretationsspielraum stelle. Dies entspreche nicht dem nötigen Charakter einer Allgemeinverfügung. Wissenschaftliche Evidenz ist für Verwaltungsakte kein erforderliches Merkmal.

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Zudem liegt Engelhardt auch falsch, wenn er ausführt, dass es keine wissenschaftlichen Erkenntnisse zum Nutzen von Masken im Kampf gegen das Coronavirus gibt. In Wirklichkeit gibt es eine große Menge an Studien, die unterschiedlichen Masken einen Nutzen zusprechen - bei korrekter und durchgehender Anwendung. So legte eine Studie aus dem August, ein Peer-Review steht noch aus, nahe, dass das Tragen einer Maske in 200 Ländern negativ mit der Mortalitätsrate korreliert. Schädliche Wirkungen der Alltagsmaske konnten bislang nicht festgestellt werden.

Umstritten ist die Maskenpflicht allerdings nicht nur unter Experten an der freien Luft. Ausreichende Ergebnisse liegen diesbezüglich noch nicht vor. Auch deshalb lehnen viele Städte die Maskenpflicht im Freien ab oder begrenzen sie auf ausgewählte, stark frequentierte Bereiche.

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