Aufschnitt statt ganzer Keule: Tombolagewinner verliert Prozess

Aufschnitt statt Schinkenkeule: Klaus Schintag und sein Tombola-Gewinnschein. Foto: Bastian Till Nowak

Im Prozess um einen Schinken als Tombolagewinn hat das Amtsgericht im niedersächsischen Gifhorn die Klage eines 62-Jährigen auf ein größeres Fleischstück abgewiesen. Wie das Gericht mitteilte, habe der Mann keinen Anspruch auf eine ganze Schweinekeule.

Der Kläger hatte bei einer Tombola der Landjugend in Isenbüttel ein Los mit «1 Schinken» gezogen. Als Gewinn hatte er eine ganze Schinkenkeule erwartet, tatsächlich sollte er jedoch nur einige Hundert Gramm erhalten. Das Gericht begründete seine Entscheidung, dass es sich bei einer Tombola um ein Glücksspiel handele. Zudem seien bei einer nicht staatlichen Verlosung Gewinne nicht verbindlich.