Zweckentfremdung: Der Widerstand der Vermieter von Ferienwohnungen

Seit einem Jahr dürfen Wohnungen nicht mehr als Touristenunterkünfte zweckentfremdet werden. Doch die Wohnungen sind weiter am Markt.

Jochen Friese wohnt in einer 100 Qua­dratmeter großen Eigentumswohnung am Humannplatz in Prenzlauer Berg, einem nicht nur bei Berlinern, sondern auch bei Touristen beliebten Kiez. Friese ist nicht sein richtiger Name, den möchte er lieber nicht in der Zeitung lesen. Denn der 42-Jährige hat gegen ein Verbot des Landes Berlin verstoßen – genauer gesagt: Gegen das "Zweckentfremdungs­verbot von Wohnraum". Und noch schlimmer: "Ich habe vor, es wieder zu tun", gesteht der Familienvater. Bereits im Sommer, wenn er mit seiner Frau und dem kleinen Sohn in den Urlaub fährt, will er seine Vierzimmerwohnung wieder im Internetportal Airbnb anbieten.

Nur 6100 Ferienwohnungen wurden fristgerecht angemeldet

Seit genau einem Jahr ist es in Berlin jedoch verboten, Wohnungen wiederholt als Ferienapartment zu vermieten – es sei denn, das zuständige Bezirksamt hat dies genehmigt.Doch solche Genehmigungen sind rar. Denn mit dem sogenannten Zweckentfremdungsverbot will das Land verhindern, dass Wohnungen dauerhaft zu anderen als zu Wohnzwecken genutzt werden und so den Wohnungsmangel bekämpfen.

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Die Bilanz des von Anfang an umstrittenen Verbots fällt jedoch bescheiden aus. Und das nicht nur, weil Berliner wie Jochen Friese das Verbot ignorieren, nicht auf die Finanzspritze für die Urlaubskasse verzichten wollen und "zudem keinen Wohnraum zweckentfremden", wie Friese betont. Schließlich nutze er seine Wohnung ja bis auf etwa vier Wochen im Jahr selbst, verteidigt er sein Handeln.

Von den...

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