Berliner Landgericht: Diese 16 Sprüche muss sich Künast weiterhin gefallen lassen

Berlin. Welche Kommentare auf Facebook sind beleidigend und rechtswidrig, welche dürfen verwendet werden? Damit befassen sich seit mehreren Monaten Richter und die Bundestagsabgeordnete Renate Künast (Grüne), die auf Facebook übelst beschimpft worden war.

Nachdem Künast zunächst vor dem Berliner Gericht scheiterte, konnte sie in dieser Woche einen Teilerfolg erzielen. Nachdem die drei Richter der 27. Zivilkammer noch im September entschieden, dass 22 Nutzerkommentare auf Facebook über die Politikerin nicht diffamierend waren, attestieren sie nun doch sechs davon „einen rechtswidrigen Inhalt im Sinne einer Beleidigung“.

Auslöser war ein Facebook-Post eines rechten Netzaktivisten zu einer Äußerung Künasts aus dem Jahr 1986 im Berliner Abgeordnetenhaus zum Thema Sex mit Kindern. Die wertete das Gericht nun in Teilen als „Falschaussage“. Allen darunter entstandenen Kommentaren hatten die Richter in ihrer ersten Entscheidung vom 9. September 2019 noch attestiert, dass sie als „zulässige Meinungsäußerungen“ und „Kritik mit Sachbezug“ zu gelten hätten.

In der neuen Entscheidung vom Dienstag heißt es nun, dass die Anwürfe „Stück Scheisse“, „Schlampe“, „Schlamper“, „Drecks Fotze“, „Ferck du Drecksau“ und die Forderung, Künast gehöre als „Sondermüll“ „entsorgt“, nun doch als Beleidigungen zu werten sind. Die übrigen 16 Kommentare stellten jedoch weiterhin keine Straftaten dar.

Renate Künast beleidigt: Das schreiben die Richter zu den 16 erlaubten Kommentare

  1. Dem Verfasser des Kommentars „Knatter sie...

Lesen Sie hier weiter!