BGH entscheidet: Rückabwicklung alter Lebensversicherungen

Der BGH urteilt heute darüber, was Kunden bei der Rückabwicklung einer Lebensversicherung zurückverlangen können. Die Frage ist bislang in weiten Teilen ungeklärt. Foto: Uli Deck

Der Bundesgerichtshof will noch am Mittwoch entscheiden, was Kunden bei der Rückabwicklung einer alten Lebensversicherung von dem Versicherer zurückverlangen können.

Diese Frage ist bisher teilweise ungeklärt. Im Laufe des Nachmittags soll die Entscheidung dazu veröffentlicht werden, wie die Senatsvorsitzende Barbara Mayen in Karlsruhe mitteilte. (Az.: IV ZR 384/14 u.a.).

Drei Kunden hatten die AachenMünchener Lebensversicherung verklagt. Sie hatten gegen ihre fondsgebundenen Lebensversicherungen nach Jahren Widerspruch eingelegt. Als die Verträge rückabgewickelt wurden, fanden die Kläger die erhaltenen Summen zu gering. In einem Fall hatte ein Versicherter etwa 10 800 Euro an Prämien eingezahlt und nur rund 8600 Euro zurück erhalten.