BGH: Landgericht Braunschweig muss mutmaßlichen Vergewaltigungsfall neu aufrollen

Ein mutmaßlicher Vergewaltigungsfall aus Niedersachsen muss neu aufgerollt werden. Der Bundesgerichtshof bemängelte unter anderem, dass die Beweiswürdigung zur Aussagetüchtigkeit der Nebenklägerin lückenhaft sei. (INA FASSBENDER)
Ein mutmaßlicher Vergewaltigungsfall aus Niedersachsen muss neu aufgerollt werden. Der Bundesgerichtshof bemängelte unter anderem, dass die Beweiswürdigung zur Aussagetüchtigkeit der Nebenklägerin lückenhaft sei. (INA FASSBENDER)

Ein mutmaßlicher Vergewaltigungsfall aus Niedersachsen muss neu aufgerollt werden. Der Bundesgerichtshof (BGH) bemängelte laut einem am Donnerstag in Karlsruhe veröffentlichten Beschluss unter anderem, dass die Beweiswürdigung zur Aussagetüchtigkeit der Nebenklägerin lückenhaft sei. Nebenklägerin ist in dem Fall eine junge Frau - wegen Vergewaltigung wurden im Juni ihre Mutter und ihr Stiefvater verurteilt. (Az. 6 StR 550/23)

Das Braunschweiger Landgericht verurteilte die Mutter zu einer Haftstrafe von 13 Jahren und sechs Monaten, den Stiefvater zu neuneinhalb Jahren. Im Fall der Mutter ordnete es zusätzlich eine anschließende Sicherungsverwahrung an.

Dieses Urteil hob der BGH nun auf. Eine andere Strafkammer des Landgerichts soll neu über den Fall verhandeln. Der BGH wies darauf hin, das es nahe liege, zur Klärung der Aussagetüchtigkeit der Nebenklägerin einen psychiatrischen Sachverständigen hinzuzuziehen.

smb/cfm