BGH stärkt Rechte von Mietern beim Wohnungsverkauf

Mieter haben ein gesetzliches Vorkaufsrecht, wenn ihre Wohnung an Dritte verkauft wird. Foto: Daniel Bockwoldt/Symbolbild

Mieter können Schadenersatz verlangen, wenn sie beim Verkauf ihrer Wohnung übergangen werden. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) am Mittwoch entschieden. Der BGH gab damit im Grundsatz einer Hamburger Mieterin recht.

Diese macht geltend, beim Verkauf ihrer Wohnung 2011 nicht die Gelegenheit bekommen zu haben, diese selbst zu erwerben. Die Klägerin möchte deshalb Schadenersatz in Höhe von 79 428 Euro. (Az.: VIII ZR 51/14)

Den konkreten Fall wiesen die BGH-Richter aber an die Vorinstanz zurück. Das Hamburger Landgericht muss demzufolge die Umstände dieses Sachverhalts noch einmal genauer prüfen, um festzustellen, ob die Frau Schadenersatz bekommt. Mieter haben ein gesetzliches Vorkaufsrecht, wenn ihre Wohnung an Dritte verkauft wird. Unklar war, ob sie Anspruch auf Schadenersatz haben, wenn ein Vermieter sich beim Verkauf der Wohnung nicht daran hält.

Presseerklärung des BGH