Brandenburg: Wenn aus Toten Schmuck wird

Diamanten (Symbolbild)

Potsdam.  Nur Weniges ist so persönlich wie der Umgang mit Trauer, nachdem man einen Angehörigen verloren hat. Experten sind sich dennoch einig, dass Friedhöfe ein elementar wichtiger Ort sind, um dort um die Gestorbenen zu trauern. In Brandenburg wird im Landtag derzeit aber eine alternative Idee diskutiert: Die Landespolitiker denken darüber nach, sogenannte Diamantbestattungen zuzulassen und dafür das Bestattungsgesetz zu ändern. Hierfür würde bei Feuerbestattungen die Entnahme von Totenasche erlaubt werden. Daraus könnten dann Diamanten hergestellt werden. Diese Erinnerungsdiamanten, wie sie auch genannt werden und die beispielsweise schon in der Schweiz gefertigt werden, entstehen aus dem Kohlenstoff der Asche von Verstorbenen.

Grundsätzliche Pflicht zu einer Erdbestattung

Bisher muss die Totenasche immer komplett beigesetzt werden. In einem Gesetzesentwurf der rot-roten Landesregierung in Potsdam heißt es jetzt aber: „Die Entnahme einer geringfügigen Menge der Totenasche ist zulässig, wenn dies dem schriftlich verfügten Wunsch der verstorbenen Person entspricht und der Verwendungszweck dem sittlichen Empfinden der Allgemeinheit nicht widerspricht.“ In Deutschland ist diese Art des Umgangs mit der Asche eines Verstorbenen nicht nur unüblich, sondern auch verboten. Obwohl das Bestattungsrecht Ländersache ist, weichen die Regeln bundesweit kaum voneinander ab: Generell gibt es eine Pflicht zur Erdbestattung auf einem Friedhof, in einer Urne oder in einem Sarg.

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