BSG prüft Männerdiskriminierung bei rentenrechtlichen Kindererziehungszeiten

Das Bundessozialgericht (BSG) in Kassel prüft, ob Väter bei der Zuordnung von Kindererziehungszeiten für die Rente diskriminiert werden. Der klagende Vater aus Südhessen meint, im Zweifel müssten die Zeiten hälftig aufgeteilt werden. (INA FASSBENDER)
Das Bundessozialgericht (BSG) in Kassel prüft, ob Väter bei der Zuordnung von Kindererziehungszeiten für die Rente diskriminiert werden. Der klagende Vater aus Südhessen meint, im Zweifel müssten die Zeiten hälftig aufgeteilt werden. (INA FASSBENDER)

Das Bundessozialgericht (BSG) in Kassel prüft am Donnerstag (11.30 Uhr), ob Väter bei der Zuordnung von Kindererziehungszeiten für die Rente diskriminiert werden. Der klagende Vater aus Südhessen meint, im Zweifel müssten die Zeiten hälftig aufgeteilt werden. Nach den bisherigen Regeln können Eltern gemeinsam entscheiden, wem die Rentenversicherung die Kindererziehungszeiten gutschreiben soll. (Az. B 5 R 10/23 R)

Fehlt eine solche Erklärung, werden sie in der Regel der Mutter angerechnet. Um diese Auffangregel zu durchbrechen, müssen Väter ihre überwiegende Sorge nachweisen. Hier gelang dies nach Ansicht der Rentenversicherung und auch der Vorinstanzen für die ersten sieben Lebensjahre der Tochter nicht. Danach zog die Mutter allerdings aus der gemeinsamen Wohnung aus.

xmw/cfm