Briefwahl in Berlin: Wie und wo Wähler Briefwahl richtig beantragen

Damit Sie ihre Stimme gültig und rechtzeitig abgeben: alle Infos zur Briefwahl.

Über eine halbe Million Berlinerinnen und Berliner werden an der Bundestagswahl 2017 per Briefwahl teilnehmen, schätzt die Landeswahlleitung. Seit Montag, den 14. August, ist das möglich, denn die Versendung der Wahlbenachrichtigungen hat begonnen. Damit können Wahlberechtigte entweder einen Wahlschein für die Briefwahl beantragen oder direkt in die für sie zuständige Briefwahlstelle gehen und dort gleich ihre Stimme abgeben. In diesem Jahr wird zusammen mit der Bundestagswahl auch der Volksentscheid über den Weiterbetrieb des Flughafens Berlin-Tegel TXL durchgeführt. Wählerinnen und Wähler erhalten beide Stimmzettel bei der persönlichen Wahl am Wahlsonntag 24. September im Wahllokal und natürlich ebenso vorab bei der Briefwahl. Was gilt es bei der Briefwahl zu beachten? Wo beantragt man die Unterlagen, wohin schickt man sie zurück und welche Fristen gelten bei der Briefwahl zur Bundestagswahl 2017? Die wichtigsten Fragen und Antworten zur Briefwahl: Darf jeder Briefwahl für die Bundestagswahl 2017 beantragen? Ja, grundsätzlich darf jeder Wahlberechtigte in Berlin eine Briefwahl beantragen. Wie stelle ich einen Antrag auf Briefwahl in Berlin? Für die Briefwahl muss man zuerst einen Wahlschein beantragen. Der Antrag für den Wahlschein befindet sich auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung, die alle wahlberechtigten Berlinerinnen und Berliner zwischen dem 14. und 28. August 2017 per Post zugesandt bekommen. Diese enthält auf der Vorderseite Informationen zum zuständigen Wahllokal sowie zur zuständigen Briefwahlstelle. Auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung ist der Wahlscheinantrag für die Bundestagswahl und den Volksentscheid Tegel abgedruckt. Gefragt wird nach Namen, Adresse und Geburtsdatum. Den Antrag ausfüllen und – ganz wichtig! – unterschreiben. Wohin schicke ich den Antrag auf einen Wahlschein für die Briefwahl? Der ausgefüllte und unterschriebene Antrag auf einen Wahlschein – und damit auf Briefwahl - muss an das Bezirks-Wahlamt des Bezirks gesendet werden. Die vollständige Adresse des zuständigen Wahlamtes ist bereits oben auf den Antrag gedruckt. Wenn man das Blatt richtig faltet, kann der Antrag ganz einfach in einem Fensterumschlag gesteckt und in den Briefkasten geworfen werden. Wichtig: Man muss den Umschlag selbst ausreichend mit einer 70-Cent-Briefmarke frankieren. Kann ich Briefwahl auch per Internet beantragen? Ja, unter www.wahlen-berlin.de kann man ebenfalls einen Wahlschein für die Briefwahl beantragen. Muss ich begründen, warum ich...Lesen Sie den ganzen Artikel bei berliner-zeitung