Bundesverfassungsgericht : Berlin muss Richtern und Staatsanwälten Geld nachzahlen

Berlin. Das Land Berlin hat die Besoldung für Richter und Staatsanwälte jahrelang in verfassungswidriger Weise zu niedrig bemessen. Ihre Bezüge seien in bestimmten Besoldungsgruppen zu niedrig und nicht mit dem Grundgesetz vereinbar gewesen, entschied das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe in einem am Dienstag veröffentlichten Beschluss. Das Land muss nun nachbessern und den Betroffenen, die gegen ihre Besoldung Widerspruch oder Klage eingereicht hatten, rückwirkend ein angemessenes Gehalt zahlen. Wie teuer dies für das Land Berlin wird, konnte die Senatsverwaltung für Finanzen am Dienstag auf Nachfrage der Berliner Morgenpost nicht beziffern.

In einer Erklärung teilten die Senatsverwaltungen für Finanzen und Justiz lediglich mit, man habe seit August 2016 die Besoldung für Richter und Staatsanwälte in Berlin um insgesamt 17 Prozent erhöht. Aktuell erhalten Richter in der Besoldungsgruppe R1 zwischen 4480 und 6845 Euro (brutto). „Bis 2021 wird die Besoldung das Niveau des Durchschnitts der Bundesländer erreichen“, heißt es in der Mitteilung.

Berlin hat ein Jahr Zeit, um Besoldung zu korrigieren

Konkret geht es bei der jetzt von den Verfassungsrichtern beanstandeten Besoldung um die Gruppen R1 und R2 in den Jahren 2009 bis 2015 und um die Gruppe R3 im Jahr 2015. Zum Vergleich: 2015 wurden in der Besoldungsgruppe R1 zwischen 3772 und 6057 Euro je Monat gezahlt.

Gegen diese Besoldung hatten sich unter anderem ein Richter sowie ein Vorsitzender Richter am Landgericht gewehrt. Ihre Widersp...

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