Bundesverwaltungsgericht : Berliner Polizist vor Gericht: Tattoo zeigt Nazi-Lied-Noten

Das Bundesverwaltungsgericht hat am Freitag über den Fall eines Berliner Neonazi-Polizisten entschieden (Archiv)

Berlin/Leipzig. Kurz vor Schluss hat Bundesverwaltungsrichter Ulf Domgörgen für einen Berliner Polizisten unter Neonazi-Verdacht eine echte Überraschung parat. Der Mann trage doch eine große Tätowierung auf der Brust, einen Totenkopf, von Noten umkränzt. Ob er wisse, welche Melodie dort dargestellt sei, fragt Domgörgen am Donnerstag in Leipzig am Ende einer mündlichen Verhandlung. Nein, antwortet der glatzköpfige Polizist.

"Hier auf der Richterbank sitzen mehrere Kollegen, die Noten lesen können, die Klavier spielen und die auch Geschichtswissen haben", entgegnet Domgörgen. "Bei der Melodie, die hier abgebildet ist, handelt es sich um das Horst-Wessel-Lied." Der Polizist sagt äußerst schmallippig: "Wäre mir neu." Das Horst-Wessel-Lied war ein Kampflied der SA und avancierte später zur Parteihymne der NSDAP.

Welche Folgen die Tätowierungen - der 1974 geborene Mann trägt auch noch ein paar Runen auf dem Körper - für den Beamten haben werden, ist noch offen. Das Land Berlin will ihn aus dem Beamtenverhältnis entfernen. Von ihm existieren auch noch Fotos, auf denen er den Hitlergruß zeigt und in seiner Wohnung wurden vor Jahren umfangreiche Nazi-Devotionalien gefunden. Der Mann habe damit gegen seine Pflicht zur Verfassungstreue verstoßen, argumentiert das Land.

Grundsätzliche Bedeutung der Leipziger Entscheidung

Die Klage wurde in dritter Instanz verhandelt. Zweimal hatte zuvor der Polizist gewonnen. Der Leipziger Entscheidung wird eine grundsätzliche Bedeutung zukommen. Es geht um die Frage, ab wa...

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