Campingplätze ausgebucht: Welche Regeln gelten beim Wildcampen?

Ein Wohnmobil vermittelt das Gefühl von Freiheit. (Bild: Andrey Armyagov / Shutterstock.com)
Ein Wohnmobil vermittelt das Gefühl von Freiheit. (Bild: Andrey Armyagov / Shutterstock.com)

Deutschland hat Ferien und macht Urlaub. Nach zahlreichen Empfehlungen von Politikern verbringen diesen viele Deutsche in Zeiten der Corona-Pandemie hierzulande. Die Folge: Überbuchte Hotels und volle Campingplätze so weit das Auge reicht. Wer dennoch einen spontanen Ausflug wagen möchte, der könnte doch einfach eine schöne Wiese an einem schönen See für ein Lager nutzen oder einfach seinen Camper auf einem nahegelegenen Parkplatz abstellen und einrichten. Doch Vorsicht: Es drohen hohe Bußgelder! Welche Regeln herrschen in Deutschland für das Wildcampen?

Einfach irgendwo ein Zelt aufbauen?

Eines vorneweg: Die genauen Regelungen für ein klassisches Wildcampen mit einem Zelt in freier Wildbahn sind in Deutschland relativ undurchsichtig und in zahlreichen unterschiedlichen Gesetzen und Verordnungen in den einzelnen Bundesländern geregelt. Es empfiehlt sich also immer erst ein Blick in die Regelungen der Länder. Ein generelles Betreten von Natur und Wald ist hingegen deutschlandweit dank des Bundesnaturschutz- bzw. Bundeswaldgesetzes grundsätzlich "zum Zwecke der Erholung" grundsätzlich immer erlaubt. Das schließt allerdings ein Zelten nicht mit ein.

Das Biwakieren, also ein Übernachten unter freiem Himmel, ist allerdings in aller Regel zumindest für eine Nacht prinzipiell geduldet. Ausnahmen könnten hier jedoch Naturschutzgebiete oder Nationalparks sein. Für jeden Biwak- und Zelt-Fan gilt deswegen: Informieren Sie sich vorab, sprechen sie die zuständigen Behörden oder auch private Grundstücksbesitzer an. Unter Umständen fallen ansonsten hohe Geldbußen an, wenn man gegen bestehende Gesetze oder Verordnungen verstößt.

Einfach den Campingwagen auf einem Parkplatz aufstellen?

Für Besitzer von Wohnwägen oder Wohnmobilen gelten hingegen andere Regeln. Generell sollten hier nur ausgewiesene Stellplätze oder Campingplätze angesteuert werden. Auch hier kann es ansonsten zu hohen Geldbußen kommen. Doch es gibt auch hier eine Ausnahme: Das Parken von Wohnmobilen, Gespannen und Caravans ist generell immer dort erlaubt, wo es nach der Straßenverkehrsordnung oder Schildern nicht ausdrücklich verboten ist. Dabei ist zum Beispiel laut ADAC auch erlaubt, eine "einmalige Zwischenübernachtung zur Wiederherstellung der Fahrtüchtigkeit" einzulegen.

Man gehe von einem Zeitraum bis zu zehn Stunden aus, bei der "natürlich auch die Camping-Ausstattung im Fahrzeug genutzt werden darf. Mehrmaliges Übernachten am gleichen Ort sei hingegen nicht erlaubt, damit würde man ansonsten die öffentlichen Verkehrswege und Parkplätze nicht mehr "vorwiegend zu Verkehrszwecken" nutzen. Auf Privatgrundstücken wie Parkplätzen von Restaurants, Tankstellen, Sportanlagen oder Ähnlichem muss generell immer eine Genehmigung des Eigentümers eingeholt werden.