Corona in Berlin : Corona-Bußgeldkatalog: Strafen bis 10.000 Euro möglich

Berlin. Der Senat hat sich am Donnerstag auf einen Bußgeldkatalog für Verstöße gegen die Ausgangsbeschränkungen verständigt. Gleichzeitig wurden die Vorschriften bis zum 19. April verlängert. Demnach sind bei einem Verstoß künftig Bußgelder zwischen 25 und 10.000 Euro fällig. Die Ausweispflicht entfällt. Künftig müssen die Ladenbetreiber zum Beispiel von Supermärkten dafür sorgen, dass die Verbote in ihren Geschäften eingehalten werden. Andernfalls kann ein Bußgeld von 100 bis 2500 Euro verhängt werden. Der Bußgeldkatalog tritt am Freitag in Kraft.

Wer außerhalb der eigenen Wohnung den Mindestabstand von 1,5 Metern nicht einhält, kann mit einer Strafe von 25 bis 500 Euro belangt werden. Für die Durchführung einer Veranstaltung muss mit einem Bußgeld zwischen 500 und 2500 Euro gerechnet werden, wer Touristen beherbergt kann mit einem Bußgeld bis 10.000 Euro belegt werden. Gleiches gilt für Restaurants sowie Kneipen die trotz Verbot öffnen. Reinigungen dürfen unterdessen wieder geöffnet werden.

Den Corona-Bußgeldkatalog der Berliner Senatskanzlei im Wortlaut als PDF finden Sie hier.

Coronavirus in Berlin: Wohnung nur mit triftigem Grund verlassen

Es gilt weiter, dass die Wohnung nur mit einem Grund verlassen werden darf. Für Verstöße dagegen können Bußgelder in Höhe von 10 bis 100 Euro verhängt werden. Gleichzeitig lockerte der Senat aber die Regelungen für den Aufenthalt im Freien. So soll das Ausruhen auf einer Wiese mit einer Decke erlaubt sein, wenn ein Mindestabstand von fünf Metern e...

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