Coronavirus: Corona-Krise: Was Mieter jetzt wissen müssen

Der Bundestag hat am Mittwoch das „Gesetz zur Abmilderung der Folgen der Covid-19-Pandemie im Zivil-, Insolvenz- und Strafverfahrensrecht“ verabschiedet. Mieter, die aufgrund des Coronavirus im Zeitraum von April bis Juni 2020 ihre Miete nicht oder nicht vollständig zahlen können, sind damit vorerst vor Kündigung ihrer Mietverträge wegen des Zahlungsverzugs sicher. Doch was genau müssen Mieter jetzt beachten? Die wichtigsten Fragen dazu beantwortet Reiner Wild, Chef des Berliner Mietervereins (BMV) in der Berliner Morgenpost.

Wie weise ich meinem Vermieter korrekt nach, dass ich bedingt durch die Corona-Krise meine Miete nicht zahlen kann?

Der Mieter muss im Streitfall glaubhaft machen, dass der Zahlungsverzug auf die Folgen der Covid-19-Pandemie zurückzuführen ist. Das können Bescheinigungen des Arbeitgebers sein, andere Nachweise über das Einkommen oder Belege über Antragstellungen zur Gewährung staatlicher Leistungen. Es sollte erkennbar sein, dass mit hoher Wahrscheinlichkeit der Zahlungsverzug auf die Corona-Krise zurückzuführen ist.

Bei welcher Stelle bekomme ich überhaupt finanzielle Unterstützung, und wie sieht diese genau aus?

Einen staatlichen Hilfsfonds gibt es derzeit nur für Gewerbemieter. Wohnungsmieter können bei Gehaltseinbußen Wohngeld beantragen. Wer gar keinen Lohn mehr erhält oder zu wenig kann gegebenenfalls auch Kurzarbeiter- oder Arbeitslosengeld beantragen.

Wie viel Zeit darf ich mir lassen, um die gestundeten Mietrückstände zurückzuzahlen?

Das Gesetz über d...

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