Darf ich mit meinem Motorrad auf dem Gehweg parken?

Wer niemanden behindert, darf mit seinem Motorrad auch auf dem Gehweg parken - so ein verbreiteter Irrtum. Denn tatsächlich werden Bikes wie Autos behandelt. Halten auf dem Bürgersteig ist verboten.

Motorräder dürfen nicht auf dem Gehweg parken.
Motorräder dürfen nicht auf dem Gehweg parken.

Motorräder nehmen nicht so viel Platz in Anspruch wie Autos, deshalb können sie auch mal auf dem Gehweg abgestellt werden - wenn sie Fußgänger, Kinderwägen oder Rollatoren nicht behindern. Diesem Irrtum sitzen viele Biker auf - zumal ein Parken ihres Gefährts auf dem Bürgersteig in vielen Städten angeblich toleriert wird.

Motorräder werden in StVO wie Autos behandelt

Doch nach der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) ist das Parken von Pkw auf dem Gehweg verboten. Und Motorräder oder Motorroller werden hier genauso wie ein Auto behandelt.

Nur Elektrokleinstfahrzeuge dürfen auf dem Bürgersteig abgestellt werden. Darunter fallen die wegen ihres Wildparkens berüchtigten E-Scooter. Die sich aber leichter als ein Motorrad umstellen lassen.

Das droht beim Parken eines Motorrads auf dem Gehweg

Wer mit seinem Motorrad auf dem Gehsteig parkt, riskiert also einen Strafzettel. Wie hoch das Bußgeld dafür ausfällt, unterscheidet sich je nach Fall. Grundsätzlich wird beim Parken auf dem Gehweg eine Strafzahlung von 55 Euro fällig. Einen Punkt in Flensburg gibt es aber nicht.

Anders sieht es aus, wenn das Gefährt einen Fußgänger behindert. Dann muss der Besitzer 70 Euro zahlen, dazu landet er mit einem Punkt in der Kartei des Kraftfahrt-Bundesamt.

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Bei einer Gefährdung sind 80 Euro plus ein Punkt in Flensburg fällig. Bei einer Sachbeschädigung drohen 100 Euro inklusive Punkt.

Ausnahme: Bei diesem Zeichen dürfen Motorräder auf Bürgersteig parken

Biker dürfen ihr Motorrad aber auf dem Gehweg abstellen, wenn ein Verkehrsschild dies explizit erlaubt. Zeichen 315 heißt das entsprechende Schild offiziell. Es zeigt auf blauem Hintergrund ein weißes Auto unter einem P.

Ein Pfeil zeigt zusätzlich an, ob man auf dem linken oder rechten Gehweg parken darf. Außerdem unterscheiden sich die Schilder dadurch, dass das Auto mal ganz und mal nur halb auf dem Bürgersteig steht.

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