Darf man die AfD rechtsextremistisch nennen? Landgericht Gießen entscheidet
Die Alternative für Deutschland, kurz AfD, darf als rechtsextremistisch bezeichnet werden. Zu diesem Entschluss kam nun das Landesgericht Gießen.
Es gibt einige Beispiele, die zeigen, dass rechtsextremes Gedankengut in den Reihen der AfD verbreitet und akzeptiert scheint. Einige AfD-Politiker müssen sich dem Vorwurf stellen, regelmäßig Hetze im Netz gegen Flüchtlinge oder den Islam zu verbreiten. Sie sympathisieren mit der Identitären Bewegung, die behauptet, die europäische Kultur sein von der Islamisierung bedroht. Doch darf man die AfD eigentlich als rechtsextremistisch bezeichnen?
Genau mit dieser Frage hat sich nun das Landgericht Gießen auseinandersetzen müssen. In einem Prozess entschied das Gericht: Die AfD darf rechtsextremistisch genannt werden. Dieses Urteil hat der Anwalt Christian Löffelmacher erwirkt. Der Berliner hatte zuvor gegen die AfD geklagt, um so sicherzustellen, dass die Partei ihn nicht belangen könne, wenn er diese als rechtsextremistisch bezeichnet. Die Entscheidung des Landgerichts Gießen teilte der Jurist am Freitag auf Twitter:
Die Partei der Meinungsfreiheit aka #AfD hatte ein Problem mit kritisierenden Aussagen. Wir haben das geklärt. LG hat festgestellt, dass man die AfD als rechtsextremistisch und/ oder mit einer rechtsextremistischen Ausrichtung versehen bezeichnen darf. pic.twitter.com/LkxKScBULD
— Ch. Löffelmacher (@Loeffelmacher) 13. April 2018
Das Urteil des Gießener Landesgerichts legt fest: Es fällt unter die Meinungsfreiheit, die AfD als rechtsextremistisch zu bezeichnen. Für User auf Twitter scheint die Sache klar. Natürlich sollte man in einem Land, in dem Meinungsfreiheit herrscht, die AfD als rechtsextremistisch bezeichnen dürfen. Die Nutzer finden es schade, dass es dafür eines Urteils bedarf. So meinen einige in dem Netzwerk:
Man kann sich ja darüber streiten ob man die AfD so bezeichnen sollte aber es steht außer Frage dass man es dürfen sollte
— Tim (@Tim_LS_01) 13. April 2018
Schade das man dafür ein Urteil benötigt. Demnächst bei Ihrem LG: der Papst darf öffentlich als katholisch bezeichnet werden
— KönigKolt (@SvenKaiserCH) 14. April 2018
Klar. Wenn es aussieht wie eine Ente, quakt wie eine Ente und watschelt wie eine Ente- ist es wohl eine Ente
— GedankenCookie (@GedankenCookie) 14. April 2018
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