Das Urteil: Atze Schröder muss drei Meter Abstand zu Niels Ruf halten

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Im Prozess von Niels Ruf gegen Atze Schröder ist nun ein Urteil gefällt: Schröder verlor die Auseinandersetzung und darf sich dem Skandal-Moderator Ruf bisweilen nur auf maximal drei Meter nähern.

Weiterhin legte das Amtsgericht Rheine in seinem Urteil am Montag laut “Bild” fest, dass es Atze Schröder verboten sei, “den Antragsteller zu bedrohen oder sonst körperlich anzugreifen”. Die Anordnungen des Gerichts gelten bis zum 31. Oktober 2016. Niels Ruf hatte vom Gericht sogar ein weit höheres sogenanntes Näherungsverbot gefordert, sodass Schröder 50 Meter Abstand von ihm hätte einhalten müssen. Dem gab das Gericht allerdings nicht statt.

Was war passiert?

Hintergrund des Streits, der vor Gericht landete: Niels Ruf hatte Atze Schröder verklagt, nachdem dieser ihn angeblich am 11. März in einer Kölner Hotelbar angegriffen haben soll. Niels Ruf zu dem gewonnenen Prozess gegen den Comedian: “Ich habe schon nach der Attacke auf mich damals gesagt: Das ist ja ‘Kratze’ Schröder. Ich bin froh, dass wir gewonnen haben. Wer weiß, was bei einem weiteren Zusammentreffen passieren würde.” Rufs Anwalt Burkhard Benecken ergänzte: “Herr Schröder war sich wohl zu siegessicher, als er eine Entschuldigung abgelehnt hat. Die Entscheidung ist absolut richtig, auch ein Prominenter muss die Grenzen des Gesetzes einhalten wie jeder andere Bürger auch.”

Laut Niels Ruf war der Vorfall im März nicht das erste heftigere Aufeinandertreffen der beiden Promis gewesen. Bereits zwei Jahre zuvor soll Atze Schröder Ruf angegriffen und im Gesicht gekratzt haben.

Privat scheint es für Ruf ebenfalls zu laufen - das ist seine schöne Freundin: