Der Tod von Jaber al-Bakr ist doppelt tragisch

Der Suizid des Terrorverdächtigen von Chemnitz hätte verhindert werden müssen. Doch für Sachsen-Bashing gibt es keinen Anlass.

Ein Kommentar von Jan Rübel

Diese Pressekonferenz war ein Protokoll staatlichen Versagens. Sachsens Justizminister Sebastian Gemkow (CDU) und Rolf Jacob, Leiter der Leipziger Justizvollzugsanstalt, schauten kurz vor Beginn nur zu Boden – als könnten sie sich doch noch per Gedankenübertragung aus dem Raum katapultieren; zu peinliches stand ihnen bevor.

Sie mussten erklären, warum Jaber al-Bakr es gelungen ist, sich in staatlicher Obhut zu töten. Ein mutmaßlicher Aktivist der Terrorgruppe IS, den man vor anderen und vor sich selbst schützen musste und von dem möglicherweise wichtige Details für die künftige Terrorabwehr zu erfahren gewesen wären. Dieser Tod war so vermeidbar wie doppelt tragisch.

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Von Einsehen aber bei der Pressekonferenz keine Spur. Tenor der Staatsvertreter: Eine Schuld trägt niemand. Oder wie es Gemkow ausdrückte: „Das hätte nicht geschehen dürfen, obwohl wir nach bisherigem Kenntnisstand alles dafür getan haben…“

Eines vorweg: Dieser Fall eignet sich nicht für große Erklärungen und Verurteilungen. Er offenbart kein strukturelles Versagen in Sachsen. Auch wird allzu oft verbunden, was nicht zusammengehört: Dass es der sächsischen Polizei nicht gelungen ist, al-Bakr zu verhaften, ist eine Panne. Die drei syrischen Geflüchteten, welche al-Bakr eigenhändig dingfest machten, handelten da glücklicher. Und noch immer werden sie nicht angemessen gelobt, auch bei dieser Pressekonferenz berichtete Justizminister Gemkow trocken, das SEK der Polizei habe al-Bakr eingeliefert. Ach nee, das SEK war aber diesmal mehr DHL.

Pannen kommen vor. Es sind Menschen am Werk. Und die sind mir allemal lieber als eine perfekt agierende Robocop-Einheit. Doch das Versagen einzelner Polizeibeamter ist kein Kettenglied hin zum Versagen der verantwortlichen Justizbeamten. Die werden im Laufe der kommenden Tage indes einiges zu erklären haben.

Aus den Worten von Anstaltsleiter Jacob sprachen Hilflosigkeit und Distanz. „Er ist der deutschen Sprache nicht so mächtig gewesen.“ … „Eine tiefgehende Belehrung war nicht möglich.“ … „Ein Dolmetscher wurde am ersten Tag nicht für notwendig erachtet. Für jeden Gefangenen kann ich nicht immer…“

Eine Pannenkette

In der Leipziger JVA hat man, so scheint es, einige Glocken nicht gehört. Bei der Schwere des Falles hätte sofort ein Dolmetscher zugegen sein müssen. Als die Beamten herausfanden, dass al-Bakr versucht hatte an Strom heranzukommen – er hatte an der Lampe gerissen und die Steckdosen manipuliert – , haben sie auf Vandalismus getippt statt auf Suizidgefahr. Beim Gespräch mit einer Psychologin habe er ruhig und sachlich gewirkt. Genau dies hätte hellhörig machen können. Auch, dass er in Hungerstreik getreten war.

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Man hätte bei dem Insassen auf Sicherheit gehen müssen. Am Ende wurde er alle 30 Minuten kontrolliert; da es in Sachsen keine Videoüberwachung in Zellen gibt, was wirklich überlegenswert ist, hätte eine permanente Sitzwache al-Bakr im Auge behalten müssen. Doch man sah „keine akute Suizidgefahr“.

Es ist jetzt leicht ungerecht zu sein. Aber echtes Interesse wird anders umgesetzt.

Bilder: dpa

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