Deutschstunde: Wenn gewichtige Personen zu Adjektiven werden

Der Verfasser ist „Wortschatz“-Autor und früherer Chef vom Dienst des Abendblatts. Seine Sprachkolumne erscheint dienstags

Um das Jahr 1825 experimentierte der deutsche Physiker Georg Simon Ohm mit einer aus heutiger Sicht primitiven Versuchsanordnung aus Kupfer- und Zinkplatten in verdünnter Säure, um eine Formel für die Proportionalität zwischen Stromstärke und Spannung in einem elektrischen Leiter zu definieren. Doch keine Bange, es geht hier nicht um die Physik. Wir bleiben bei der Deutschstunde, denn es scheint leichter zu sein, im Physiksaal die Spannung mit einem Drehwiderstand zu regeln als das zugrunde liegendes Gesetz korrekt auf Deutsch zu schreiben. Heißt es a) Ohmsches Gesetz, b) ohmsches Gesetz oder c) Ohm'sches Gesetz?

Die Schreibweise unter a) ("Ohmsches Gesetz") war bis 1996 die einzig korrekte, ist es seit der Rechtschreibreform jedoch nicht mehr. Die beiden Möglichkeiten unter b) und c) sind orthografisch richtig. Von Personennamen abgeleitete Adjektive werden wie andere Adjektive kleingeschrieben. Wenn wir einen Eigennamen zum Eigenschaftswort (Adjektiv) machen wollen, bietet sich die Nachsilbe -(i)sch an. Dann sind wir beim ohmschen Gesetz oder beim ohmschen Widerstand. Solchen Wortbildungen mangelt es häufig an der Klarheit auf den ersten Blick, um zu erkennen, wo der Name zu Ende ist und die Nachsilbe beginnt.

Das gilt für Ungetüme wie das elisabethanische England (unter der Regierung Elisabeths der Ersten) als auch für den musilschen Essayismus, wobei nicht jeder gleich auf den Dichter Robert Musil tippen wird. Um die Grundform der Personennamen zu verdeutlichen, können die ...

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