Diese Steuerentlastungen plant die Ampel-Rergierung – will aber auch das Ehegattensplitting wie bisher abschaffen

Die Ampel-Koalition will die Steuerklassen reformieren – das betrifft viele Ehepaare und Lebenspartnerschaften. - Copyright: picture alliance / M.i.S. | Bernd Feil
Die Ampel-Koalition will die Steuerklassen reformieren – das betrifft viele Ehepaare und Lebenspartnerschaften. - Copyright: picture alliance / M.i.S. | Bernd Feil

Bundesfinanzminister Christian Lindner (FDP) bringt milliardenschwere steuerliche Entlastungen auf den Weg. Geplant ist auch eine Reform bei Steuerklassen. Das geht aus dem Entwurf eines zweiten Jahressteuergesetzes 2024 hervor. Es liegt der Deutschen Presse-Agentur und Business Insider vor. Das Finanzministerium leitete die Ressortabstimmung ein.

In ihrem Koalitionsvertrag hatten SPD, Grüne und FDP vereinbart, dass statt der Steuerklassen III und V künftig das sogenannte Faktorverfahren in Steuerklasse IV genutzt werden soll. Damit würde die Ampel-Koalition das politisch umkämpfte Ehegattensplittung in seiner bisherigen Form abschaffen.

Bisher können Ehe- und Lebenspartner entscheiden, ob für beide die Steuerklasse IV gelten soll – oder der Partner mit dem höheren Einkommen die Steuerklasse III, der andere die Steuerklasse V.

"Mit der Überführung der Steuerklassen III und V in das Faktorverfahren für Ehegatten, Lebenspartnerinnen und Lebenspartner soll der Lohnsteuerabzug zum 1. Januar 2030 insgesamt vereinfacht werden", heißt es in dem Gesetzentwurf. "Das neue Faktorverfahren ist einfach und unbürokratisch anwendbar und schafft mehr Fairness."

Die steuermindernde Wirkung des Splitting-Verfahrens werde für jeden Ehegatten oder Lebenspartner "bereits beim monatlichen Lohnsteuerabzug für den eigenen Arbeitslohn berücksichtigt, die höhere Besteuerung in der Steuerklasse V vermieden sowie eine gerechtere Verteilung der Lohnsteuerbelastung anhand der in der Ehe/Lebenspartnerschaft gemeinsam bezogenen Arbeitslöhne erreicht", so das Papier.

Der Grundfreibetrag der Lohn- und Einkommensteuer soll ab Januar 2025 um 300 Euro auf dann 12.084 Euro steigen. Lindner hatte zudem angekündigt, dass der Grundfreibetrag noch in diesem Jahr rückwirkend zum 1. Januar um 180 Euro auf 11.784 Euro steigen soll. Bis zu diesem Einkommen fällt keine Steuer an. Für das Jahr 2026 ist eine Anhebung um 252 Euro auf 12.336 Euro geplant.

Der steuerliche Kinderfreibetrag soll für den Veranlagungszeitraum 2025 um 60 Euro auf 6.672 Euro und ab dem Veranlagungszeitraum 2026 um 156 Euro auf 6.828 Euro angehoben werden.

Die Zahlen zum Grund- und Kinderfreibetrag können sich im Herbst nach Vorlage des sogenannten Progressionsberichts noch ändern.

Ausgleich für die "kalte Progression"

Zudem soll auch der Steuertarif angepasst werden. Damit soll die "kalten Progression" ausgeglichen werden – damit soll verhindert werden, dass durch die Inflation Lohnzuwächse "aufgefressen" werden.

Mit dem Gesetzentwurf soll außerdem die Einigung in der Bundesregierung zur Erhöhung des Kindergelds umgesetzt werden. Das Kindergeld soll zum 1. Januar 2025 um 5 Euro auf 255 Euro pro Kind im Monat angehoben werden. Ab 2026 soll im Einkommensteuergesetz verankert werden, dass Kindergeld und Kinderfreibetrag weiter zeitgleich steigen.

Mit Material der dpa/fu