Diskriminierung: 80.000 Behinderte dürfen nicht wählen - warum?

Dabei gibt es nicht mal einen bundeseinheitlichen Begriff der Behinderung.

Stell Dir vor, es ist Bundestagswahl - und Du darfst nicht hin. In Deutschland sind mehr als 80.000 Menschen mit Behinderung von der Wahl ausgeschlossen. Ist das noch zeitgemäß? «Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werde» Pascal ist sprachbehindert und hat Lernschwierigkeiten, ist aber politisch sehr interessiert. Pascal erkennt Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) und Sigmar Gabriel (SPD) auf Fotos. Er kennt CDU, SPD, Grüne, Linke und FDP und kann sie auseinanderhalten. Doch der junge Mann Anfang 20 gehört zu jenen Menschen mit Behinderung, die in allen Angelegenheiten betreut werden. Pascal durfte im Mai an der Landtagswahl in Nordrhein-Westfalen teilnehmen, an der Bundestagswahl am 24. September 2017 darf er das nicht. Zur Erinnerung: «Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden.» Das haben die Väter und Mütter des Grundgesetzes - rund vier Jahre nach dem Ende der Nazi-Herrschaft - wohl mit Bedacht gleich in Artikel drei geschrieben. Und sie machten klar, dass in einer freiheitlich demokratischen Grundordnung das Wahlrecht ein «politisches Grundrecht» ist. Im Bundeswahlgesetz von 1956 wird dieses Grundrecht eingeschränkt. Nach Paragraf 13 ist vom aktiven und passiven Wahlrecht unter anderem derjenige ausgeschlossen, «für den zur Besorgung aller seiner Angelegenheiten ein Betreuer ... bestellt ist». Dazu kommen Menschen, die im Zustand der Strafunfähigkeit eine Straftat begangen haben und in einer psychiatrischen Einrichtung untergebracht sind. Von der Bundestagswahl 2013 waren rund 84.550 Personen aus diesen Gründen ausgeschlossen. 96,1 Prozent von ihnen...Lesen Sie den ganzen Artikel bei berliner-zeitung