Ehemaliger Serienstraftäter "Mehmet" will Deutschland besuchen

Ende der 1990er Jahre machte "Mehmet" Schlagzeilen - als jugendlicher Serienstraftäter. 2005 wurde er verurteilt, setzte sich aber in die Türkei ab. Die Folge: Die Ausweisung aus Deutschland. Nun will der junge Mann zurückkommen - als Tourist. 


Der als jugendlicher Serienstraftäter bekannt gewordene "Mehmet" will rund sechs Jahre nach seiner Ausweisung Freunde in Deutschland besuchen und die Aufhebung seines Haftbefehls erwirken. Der mittlerweile 28-Jährige war 2005 rechtskräftig wegen Körperverletzung zu 18 Monaten Haft verurteilt worden, war dann aber vor Strafantritt in die Türkei geflohen. "Mehmet" wolle nun ein Gnadengesuch einreichen, bestätigte sein Anwalt Burkhard Benecken am Montag einen Bericht der "Süddeutschen Zeitung". In der Türkei habe sein Mandant in den vergangenen Jahren ein rechtschaffenes Leben geführt und keine Straftaten mehr begangen. 

Die Staatsanwaltschaft München I wollte sich erst nach Eingang des Antrags inhaltlich dazu äußern. "Es gibt schon den Gnadenweg, aber da muss man sich erst mal anschauen, was da vorgetragen wird", sagte ein Sprecher. Auch das Münchner Kreisverwaltungsreferat (KVR) hat noch keinen Antrag vorliegen. Von der Ausländerbehörde erhofft sich "Mehmet", dass seine Ausweisung bis Ende 2012 befristet wird und er ab 2013 wieder nach Deutschland einreisen darf. "Von diesem Begehren weiß ich nur aus der Presse", sagte KVR-Vizechefin Claudia Vollmer. Derzeit gelte das Wiedereinreiseverbot noch, auch in allen anderen EU-Ländern. 

Dauerhaft will sich "Mehmet" nach Angaben Beneckens vorerst nicht in seinem Geburtsland niederlassen. "Er möchte zunächst als Tourist wieder einreisen, Freunde treffen." Außerdem wolle er hier etwas unternehmen, um Jugendliche vor dem Abgleiten in die Kriminalität zu bewahren. 

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Der Fall des in München geborenen Türken "Mehmet" hatte auch international Aufsehen erregt. Vor seinem 14. Geburtstag hatte er mehr als 60 Straftaten verübt. Nach einer weiteren Tat im strafmündigen Alter war er 1998 zu einem Jahr Jugendstrafe verurteilt und in die Türkei abgeschoben worden. Das Bundesverfassungsgericht erklärte die Abschiebung 2002 für rechtswidrig. Nach "Mehmets" Rückkehr wurde die Jugendstrafe zur Bewährung ausgesetzt. Er wurde aber erneut straffällig. 2005 verurteilte das Jugendgericht in München den damals fast 21-Jährigen wegen Angriffen auf seine Eltern und Betrugs zu 18 Monaten Haft. Mit seiner Familie habe er sich inzwischen wieder versöhnt, erklärte sein Anwalt. 

dpa


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