Energiepolitik: Kammergericht stoppt Vergabe des Stromnetzes

Unterlegen ist das Land Berlin zwar, am Donnerstag vor dem Kammergericht. Aber ganz verloren ist der Kampf um das Berliner Stromnetz dennoch nicht. Die Berufungsinstanz bestätigte nur die Entscheidung des Landgerichts, dass Berlin die Konzession nicht schon jetzt an den Landesbetrieb Berlin Energie vergeben darf. Das Ende des jahrelangen Rechtsstreits zwischen Berlin und dem aktuellen Netzbetreiber, der Vattenfall-Tochter Stromnetz Berlin GmbH, ist aber auch nach diesem Urteil nicht erreicht.

Der Kartellsenat des Kammergerichts rügte, die beim Finanzsenator angesiedelte Vergabestelle habe dem im Auswahlverfahren unterlegenen Bieter Vattenfall nicht in erforderlichem Umfang Einblick in die Akten gewährt. Und es seien bei der Bewertung der Kriterien Fehler passiert.

Kein Mangel an Neutralität bei der Vergabe

Anders als zuvor das Landgericht teilt der Kartellsenat einige wesentliche Kritikpunkte an der Vergabe jedoch nicht, die Vattenfall vorgebracht und der Richter der unteren Instanz bestätigt hatten. Grundsätzliche Einwände dagegen, dass auch Berlin Energie das Netz betreiben könnte, wurden in der Verhandlung nicht formuliert.

So halten die Richter den Landesbetrieb für berechtigt und befähigt, das Stromnetz zu übernehmen. Auch ein Mangel an Neutralität bei der Vergabe sei nicht festzustellen, auch wenn das Land Berlin Bieter und Vergabestelle in einem ist. Solche Interessenkonflikte seien unvermeidlich, wenn eine Kommune oder eben ein Land politisch entscheide, eine Konzession a...

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