Bundesverwaltungsgericht : Fahrverbote zulässig - Das bedeutet das Urteil für Berlin

An der A100 muss gebaut werden

Das Bundesverwaltungsgericht hält Diesel-Fahrverbote in Städten nach geltendem Recht für grundsätzlich zulässig. Die beklagten Städte Düsseldorf und Stuttgart müssten aber ihre Luftreinhaltepläne auf Verhältnismäßigkeit prüfen, urteilte das Gericht in Leipzig am Dienstag. Revisionen gegen Urteile der Vorinstanzen wurden zurückgewiesen.

Das Urteil sieht zudem Übergangsfristen und eine phasenweise Einführung von Fahrverboten vor. Außerdem soll es Ausnahmeregelungen etwa für Handwerker geben. Es gibt aber keine finanzielle Ausgleichspflicht.

Das Urteil hat auch Folgen für Berlin. Die wichtigsten Fragen und Antworten:

Um was geht es genau?

Die Verwaltungsgerichte in Düsseldorf und Stuttgart hatten entschieden, Luftreinhaltepläne müssten verschärft werden - dabei seien auch Fahrverbote in Betracht zu ziehen. Die Landesregierungen von Baden-Württemberg und Nordrhein-Westfalen argumentierten dagegen, es brauche eine neue bundesweite Rechtsgrundlage. Diese Auffassung wiesen die Richter in Leipzig nun zurück. Geklagt hatte die Deutsche Umwelthilfe.

Was bedeutet das Urteil für Berlin?

Die Umwelthilfe hat auch gegen das Land Berlin geklagt. Rechtsanwalt Peter Kremer, der die Organisation im Prozess vertritt, rechnet mit einer Verhandlung noch vor der Sommerpause. Dann wird entschieden, ob Berlin Fahrverbote als Maßnahme in seinen Luftreinhalteplan aufnehmen muss. Das Berliner Verwaltungsgericht wollte dafür aber explizit das Urt...

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