Flüchtlinge: Dublin-Verträge über den Zuzug gelten weiterhin

Der Europäische Gerichtshof

Wir schaffen das, dieser Satz der deutschen Kanzlerin aus dem Spätsommer 2015 wird in die Geschichtsbücher eingehen. Angela Merkel begründete damit, warum sie die deutschen Grenzen angesichts des Flüchtlingselends auf der sogenannten Balkanroute nicht schließen ließ. Hunderttausende kamen in den kommenden Wochen und Monaten nach Deutschland, die Dublin-Verträge waren zumindest teilweise ausgesetzt. Nun hat sich auch der Europäische Gerichtshof in Luxemburg in zwei Grundsatzurteilen mit der europäischen Asylpolitik befasst. Worüber hat der Europäische Gerichtshof geurteilt? Es ging um die Frage, ob die sogenannten Dublin-Regeln auch in den Wochen und Monaten des massenhaften Flüchtlingszustroms 2015 und 2016 befolgt werden mussten. Sie besagen, dass Flüchtlinge in dem europäischen Land Asyl beantragen müssen, das sie als erstes betreten. Die Hauptlast trifft damit die Staaten, die an den Außengrenzen liegen, vor allem aber die Mittelmeerländer. Über Merkels Flüchtlingspolitik verhandelte das Gericht selbstverständlich nicht direkt. Haben die Richter wie erwartet entschieden? Nein, das erste Urteil ist überraschend, weil die Richter nicht dem Gutachten der Generalanwältin Eleanor Sharpston folgten. Das ist sonst gängige Praxis. Sie hatte im Juni argumentiert, dass angesichts der historischen Ausnahmesituation in den Jahren 2015 und 2016 eine strikte Anwendung der Dublin-Regeln nicht in Frage gekommen sei. Die Richter sind dagegen der Auffassung, dass die diese trotzdem galten. Worum ging es konkret? Das Gericht befasste sich mit einem Syrer und zwei afghanischen Familien, die 2015 und 2016 über die Balkanroute geflohen waren. In Kroatien betraten sie zum ersten Mal ein EU-Land, das sich aber...Lesen Sie den ganzen Artikel bei berliner-zeitung