Frau sonnt sich oben ohne - und löst Polizeieinsatz aus

Man geht wohl gemeinhin davon aus, dass es nicht viel gibt, womit man Menschen, die in Berlin leben, heutzutage noch schockieren kann. Falsch gedacht: Eine Frau hat einen Polizeieinsatz ausgelöst, weil sie sich oben ohne sonnte.

Sonnenbaden in Berlin (Symbolbild: Getty)
Sonnenbaden in Berlin (Symbolbild: Getty)

Genauer gesagt war die in Berlin lebende Französin namens Gabrielle Lebreton mit ihrem sechsjährigen Sohn und einem Freund an einem der heißesten Tage des bisherigen Jahres am Wasserspielplatz im Plänterwald. Dort zog sie, auf einer Picknickdecke sitzend, ihr Oberteil aus. Bis Parkaufseher sie aufforderten, ihre Brüste zu bedecken oder das Gelände zu verlassen.

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Das Sicherheitspersonal bezog sich auf den Paragrafen des Ordnungswidrigkeitengesetzes. Dieser bezeichnet eine "grob ungehörige Handlung", die geeignet sei, "die Allgemeinheit zu belästigen oder zu gefährden und die öffentliche Ordnung zu beeinträchtigen". Warum die Allgemeinheit sich von weiblichen Oberkörpern belästigt fühlen sollte, von männlichen aber nicht, das sah Lebreton nicht ein.

Gleiches Recht für Frauen- und Männerkörper

Sie weigerte sich, sich zu bedecken, woraufhin der Wachschutz die Polizei alarmierte. Diese soll lange mit der Frau gesprochen haben. Lebreton forderte, dass sich Frauen mit nacktem Oberkörper auch dort aufhalten können sollten, wo es Männern erlaubt sei.

Nachdem sie weiterhin vor die Wahl gestellt wurde, sich zu bedecken oder zu gehen, ging sie freiwillig. Damit ist das Thema aber noch nicht abgeschlossen: Sie wandte sich schriftlich an das Ordnungsamt und an die Senatsverwaltung für Justiz, Verbraucherschutz und Antidiskriminierung.

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In Berlin ist nun eine Diskussion darüber ausgebrochen, ob eine entblößte weibliche Brust tatsächlich eine "grob ungehörige Handlung" darstellt. Und warum für weibliche Oberkörper andere Regeln gelten als männliche.

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