Geldstrafe für Physiotherapeut: Nonne bei Massage sexuell belästigt

Der 54-Jährige muss wegen des Verstoßes eine Geldstrafe bezahlen.

Die Patientin kam mit einem Rezept in die Praxis. Der Arzt hatte bei der 82-jährigen Ordensschwester zwei angebrochene Wirbel diagnostiziert und ihr Krankengymnastik verschrieben. Was der Nonne in dem physiotherapeutischen Zentrum widerfuhr, wurde ein Fall für den Staatsanwalt. Der Masseur hatte sich bei der Behandlung seiner betagten Patientin derart daneben benommen, dass er nun auf der Anklagebank des Amtsgerichts Platz nehmen musste. „Sexueller Missbrauch im Rahmen eines Behandlungsverhältnisses“ lautete die Anklage, die von gleich zwei unterschiedlichen Fällen sexueller Übergriffe ausging. Die Ordensschwester hatte sich auf Anordnung des 62-jährigen Physiotherapeuten bäuchlings auf die Behandlungsliege gelegt, dabei beide Arme seitlich neben den Körper platziert, mit den Handflächen nach oben. Der Therapeut massierte ihr zunächst den Rücken und war dann wiederholt so nah an die Liege herangerückt, dass er sein – „mit dünner Hose verhülltes und nicht erigiertes Geschlechtsteil“, so die Anklage, in die Hände der Patientin legte. Die Nonne habe möglicherweise die Situation anders empfunden als ein weltlicher Mensch, versuchte der Verteidiger seinen Mandanten zu schützen. Doch dann kam Fall Nummer zwei: Hier machte der Masseur bei einer inzwischen verstorbenen Patientin (74) einen Hausbesuch. Die Rentnerin erhielt eine Lymphdrainage, weil sie an eingelagertem Wasser litt. Auch hier wurde der Masseur übergriffig, nahm er die Hand der bettlägerigen Frau und legte sie auf seinen Schritt. Als sie die Hand wegzog, merkte er an: „Ich liebe Frauen, du liebst Männer. Warum nimmst du die Hand weg?“ Nicht der erste Vorfall Der Anklagebehörde war der Masseur bekannt, denn er hatte bereits eine einschlägige Vorstrafe. Dennoch wollte sein Anwalt die Vorwürfe zunächst im Bereich der Fantasie der alten Damen sehen oder im Fall der Ordensschwester an mangelnder praktischer Kenntnis festmachen. Das Geschehen sei vielmehr so einzuordnen, als ob man in einem überfüllten Bus zu engen Kontakt mit den Nachbarn hätte. Sein Mandant sei „zutiefst erschüttert“ über die Vorwürfe, in seinem Beruf sei „körperlicher Kontakt zwangsläufig vorgeschrieben“, berief sich der Jurist zum Unverständnis von Gericht und Staatsanwaltschaft auf ein mögliches Missverständnis. Angesichts der einschlägigen Vorstrafe und des Akteninhalts, der offensichtlich noch mehr Übergriffe enthielt, die nicht bis zur Anklage gereift waren, schüttelten Richterin und Anklägerin nur empört den Kopf über das Ansinnen der Verteidigung, das Verfahren einstellen zu wollen. Eigentlich habe man der Nonne den Auftritt im Zeugenstand ersparen wollen. Sollte der Angeklagte weiterhin bestreiten, wäre ein zweiter Verhandlungstermin sowie eine Ladung sämtlicher Belastungszeugen erforderlich, machte die Richterin ihre Haltung deutlich. Das Geständnis kam dann zunächst schleppend. „Ich hatte keine schlechten Gedanken dabei“, erklärte der Angeklagte. „So ein Rumgedruckse“ mahnte die Anklägerin und forderte 2700 Euro Geldstrafe, die auch so verhängt wurden. Mit einem deutlichen Hinweis: „Beim nächsten Mal gibt es eine Freiheitsstrafe.“...Lesen Sie den ganzen Artikel bei ksta