Gericht: Beschimpfungen gegen Künast zulässig

Ein Berliner Gericht sieht in Bezeichnungen wie "Geisteskranke" keine Diffamierung von Renate Künast (Bild: Isa Foltin/Getty Images)
Ein Berliner Gericht sieht in Bezeichnungen wie "Geisteskranke" keine Diffamierung von Renate Künast (Bild: Isa Foltin/Getty Images)

Die Grünen-Bundestagsabgeordnete Renate Künast ist vor Gericht mit dem Versuch gescheitert, gegen Beschimpfungen auf Facebook gegen sie vorzugehen.

Laut einem Beschluss des Landgerichts Berlin, der der Deutschen Presse-Agentur vorliegt, stellen entsprechende Kommentare “keine Diffamierung der Person der Antragstellerin und damit keine Beleidigungen” dar.

Unbekannte hatten Künast unter anderem als “Stück Scheiße” und “Geisteskranke” bezeichnet und noch drastischere und auch sexistische Posts geschrieben. Die “Berliner Morgenpost” berichtete zuerst darüber.

Politikerin will sich gegen Beschluss wehren

Künast kündigte an, sie werde gegen den Beschluss vorgehen. “Der Beschluss des Landgerichts sendet ein katastrophales Zeichen, insbesondere an alle Frauen im Netz, welchen Umgang Frauen sich dort gefallen lassen sollen”, sagte sie der dpa.

Die Politikerin hatte erreichen wollen, dass Facebook die personenbezogenen Daten von 22 Nutzern herausgeben darf. Sie wollte zivilrechtliche Schritte gegen sie einleiten, wie ihr Anwalt Severin Riemenschneider der dpa sagte. Laut Gericht handelt es sich aber um zulässige Meinungsäußerungen.

Hintergrund ist ein Zwischenruf von Künast aus dem Jahr 1986 im Berliner Abgeordnetenhaus im Zusammenhang mit der damaligen Pädophilie-Debatte bei den Grünen. Ihr wurde unterstellt, sich hinter Forderungen nach Straffreiheit für Sex mit Kindern zu stellen. Dies hatte sie zurückgewiesen.